Legislator · Kanton Appenzell Ausserrhoden — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
111.1 CH-AR

Art. 52 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - b) Form

6. Volksrechte - 6.2 Volksinitiative
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (120 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 52 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. — b) Form

1. Volksinitiativen können als allgemeine Anregung oder, sofern sie nicht die Totalrevision der Verfassung verlangen, als ausgearbeitete Vorlagen eingereicht werden.

← Art. 51 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden Art. 53 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →