111.1
CH-AR
Art. 32 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. - Verkehr
5. Öffentliche Aufgaben - 5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
Art. 32 Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. — Verkehr
1. Kanton und Gemeinden sorgen für eine umweltschonende und sichere Verkehrsordnung und Erschliessung für alle Verkehrsteilnehmer.
2. Sie fördern die Umlagerung vom individuellen auf den kollektiven Verkehr, soweit dafür wesentliche öffentliche Gesamtinteressen bestehen.