122.315
VAIR
CH-AG
§ 15 Vollziehungsverordnung zum Ausländer- und Integrationsrecht (VAIR) - Gemeinde- und Kantonsanteil
Gebühren
§ 15 VAIR — Gemeinde- und Kantonsanteil
1. Der Gemeinde fällt von der Bewilligungsgebühr, die sie gestützt auf § 5 Abs. 1 lit. g bezieht, nach Abzug von Fr. 12.- ein Drittel zu. Die verbleibenden zwei Drittel und der vorab in Abzug gebrachte Betrag entsprechen dem Kantonsanteil.
2. Der in Abzug gebrachte Betrag von Fr. 12.- dient der Abgeltung von Auslagen des MIKA wie Bundesgebühren für Datenbearbeitung.