Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (amverkrv)
Table of Provisions (21)
Statutory Text (21 Provisions)
(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2153 - 2156;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ÄthanolÄthanol-Äther-Gemisch im Verhältnis 3 : 1 (Hoffmannstropfen)Äthanol-Wasser-GemischeAloeextrakta) zum äußeren Gebrauch als Zusatz in Fertigarzneimittelnb) zum inneren Gebrauch in einer Tagesdosis bis zu 20 mg als Bittermittel in wäßrig alkoholischen Pflanzenauszügen als FertigarzneimittelAluminiumacetat-tartrat-LösungAluminiumacetat-tartrat, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAluminiumhydroxid, auch in Mischungen mit arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAluminiumkaliumsulfat (Alaun), als blutstillende Stifte oder Steine auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenAluminium-magnesium-silicat-Komplexe, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAluminiumsilicate, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAmeisensäure-Äthanol-Wasser-Gemisch (Ameisenspiritus) mit einem Gehalt an Gesamtameisensäure bis zu 1,25% mit mindestens 70%igem ÄthanolAmeisensäure bis 65% ad us. vet.- zur Behandlung der Varroatose der Bienen -Ammoniaklösung bis 10%igAmmoniak-Lavendel-RiechessenzAmmoniumchloridAnisöl, ätherisches (in ÄndAnweisung: "Ätherisches Anisöl") auch als Kapsel, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis zu einer maximalen Einzeldosis von 0,1 g pro Kapsel bzw. einer maximalen Tagesdosis von 0,3 gAniswasserArnika und ihre Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenArtischockenblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel Ascorbinsäure (Vitamin C), auch als Tabletten, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als FertigarzneimittelBaldrianextrakt, auch in Mischungen mit Hopfenextrakt, Melissenblätterextrakt oder Passionsblumenkrautextrakt und mit arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen, als FertigarzneimittelBaldriantinktur, auch ätherische, mit Äthanol-Äther-Gemischen im Verhältnis 1 : 5Baldrianwein als FertigarzneimittelBenediktiner Essenz als FertigarzneimittelBenzoetinktur, mit Äthanol 90% im Verhältnis 1 : 5Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesBirkenteer zum äußeren Gebrauch bei TierenBorsäure und ihre Salze zur Pufferung und/oder Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für KontaktlinsenBrausemagnesiaCalciumcarbonat, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelCalciumcitrat, Calciumlactat, Calciumphosphate, auch gemischt, als Tabletten und Mischungen auch mit Zusatz von Ascorbinsäure und arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen als FertigarzneimittelCalciumhydroxid ad us. vet.Calciumoxid ad us. vet.Campherliniment, flüchtigesCampheröl zum äußeren GebrauchCamphersalbe, auch mit Zusatz von ätherischen Ölen, Menthol und Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester)CampherspiritusChinawein, auch mit Eisen, als FertigarzneimittelCitronenöl, ätherischesColloidale Silberchloridlösung, eiweißfrei, bis 0,5% auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Nasendesinfektionsmittel, als FertigarzneimittelEibischsirup als FertigarzneimittelEnziantinktur, aus Enzianwurzel mit Äthanol 70% im Verhältnis 1 : 52-(Ethylmercurithio)benzoesäure, Natriumsalz (Thiomersal) bis zu 30 mg mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als Tabletten zur Bekämpfung der Nosemaseuche der Bienen als FertigarzneimittelEukalyptusöl, ätherischesa) auch als Kapsel, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis zu einer maximalen Einzeldosis von 0,2 g pro Kapsel und einer maximalen Tagesdosis von 0,6 gb) zum äußeren Gebrauch, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenEukalyptuswasser im Verhältnis 1 : 1 000Fangokompressen und SchlickpackungenFeigensirup, auch mit Manna, als FertigarzneimittelFenchelhonig unter Verwendung vom mindestens 50% Honig, auch mit konzentrierten Lösungen von süßschmeckenden Mono-, Disacchariden und Glukosesirup, als Fertigarzneimittel, auch mit Zusatz des arzneilich nicht wirksamen Bestandteils Phospholipide aus Sojabohnen (Lecithin)Fenchelöl, ätherischesFichtennadelöle, ätherischeFichtennadelspiritus mit mindestens 70%igem ÄthanolFranzbranntwein, auch mit Kochsalz, Menthol, Campher, Fichtennadel- und Kiefernnadelöl bis zu 0,5%, Geruchsstoffen oder Farbstoffen, mit mindestens 45%igem ÄthanolFrauenmantelkraut und ZubereitungenFumagillin-1,1'-bicyclohexyl-4-ylamin-Salz (Bicyclohexylammoniumfumagillin) mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen zur Bekämpfung der Nosemaseuche der Bienen als FertigarzneimittelGalgantwurzelstock und ZubereitungenGermerwurzelstock (Nieswurzel) in Zubereitungen mit einem Gehalt bis zu 3% als Schneeberger SchnupftabakGlycerol 85% (Glycerin), auch mit Zusatz von WasserGoldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesHaftmittel für ZahnersatzHartparaffin, auch mit Zusatz von Heilerde, Bademooren oder anderen Peloiden im Sinne des § 44 Abs. 2 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes oder von arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen, zum äußeren GebrauchHefe, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelHeidelbeersirup als FertigarzneimittelHeilerde zur inneren Anwendung, auch in KapselnHeublumenkompressenHolundersirup als FertigarzneimittelHolzteer zum äußeren Gebrauch bei TierenJohanniskraut oder Johanniskrautblüten, Auszüge mit Öl als FertigarzneimittelKaliumcarbonatKaliumcitratKaliumdihydrogenphosphatKalium-(RR)-hydrogentartrat (Weinstein)Kalium-natrium-(RR)-tartratKaliumsulfatKalmusöl, ätherischesKamillenauszüge, flüssige, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als FertigarzneimittelKamillenextrakt, auch mit Salbengrundlage, als FertigarzneimittelKamillenölKamillenwasserKarmelitergeist als FertigarzneimittelKiefernnadelöle, ätherischeKnoblauch und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenKohle, medizinische, als Tabletten oder Granulat auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelKondurangowein als FertigarzneimittelKorianderöl, ätherischesKrauseminzöl, ätherischesKühlsalbe als FertigarzneimittelKümmelöl, ätherisches, auch in Mischungen mit anderen ätherischen Ölen - ausgenommen Terpentinöl -, mit Glyzerol, Leinöl, flüssigem Paraffin, feinverteiltem Schwefel oder Äthanol, für Tiere, als FertigarzneimittelLactose (Milchzucker)LanolinLärchenterpentin zum äußeren Gebrauch bei TierenLavendelöl, ätherischesLavendelspiritusLavendelwasserLebertran in Kapseln als FertigarzneimittelLebertranemulsion, auch aromatisiert, als FertigarzneimittelLecithin, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelLeinkuchenLeinölLeinöl, geschwefeltes, zum äußeren GebrauchLiniment, flüchtigesLorbeerölMagnesiumcarbonat, basisches, leichtes und schweres, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelMagnesiumhydrogenphosphatMagnesiumoxid, leichtes (Magnesia, gebrannte)Magnesiumperoxid, bis 15%ig, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelMagnesiumsulfat 7 H2O (Bittersalz)Magnesiumtrisilicat, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelMandelölMannasirup als FertigarzneimittelMelissengeist als FertigarzneimittelMelissenspiritusMelissenwasserMentholstifteMethenamin-Silbernitrat (Hexamethylentetraminsilbernitrat) als Streupulver 2%ig mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen in Wochenbettpackungen als FertigarzneimittelMilchsäure bis 15% ad us. vet.- zur Behandlung der Varroatose der Bienen -Minzöl, ätherisches, auch mit Zusatz von bis zu 5 % Ethanol 96 % Ph. Eur., als FertigarzneimittelMischungen aus Dichlordifluormethan und Trichlorfluormethan in Desinfektionssprays zur Anwendung an der menschlichen Haut als Treib- und Lösungsmittel und in Mitteln zur äußeren Kälteanwendung bei Muskelschmerzen und Stauchungen, auch mit Zusatz von Latschenkiefernöl, Campher, Menthol und Arnikaauszügen oder Propan und Butan, als FertigarzneimittelMischungen von Äthanol-Äther, Campherspiritus, Seifenspiritus und wäßriger Ammoniaklösung oder von einzelnen dieser Flüssigkeiten für TiereMolkekonzentrat mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenMyrrhentinkturNatriumchlorid ad us. vet.Natriumhydrogencarbonat, als Tabletten, Granulat oder in Kapseln auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelNatriummonohydrogenphosphatNatriumsulfat-Dekahydrat (Glaubersalz)Nelkenöl, ätherischesNelkentinktur mit Äthanol 70% im Verhältnis 1 : 5Opodeldok, flüssigerOrthosiphonblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesOxalsäuredihydratlösung 4,4 Prozent in Kombination mit Ameisensäure 0,5 Prozent– zur Behandlung der Varroatose der Bienen –Oxalsäuredihydratlösung bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent zur Anwendung bei BienenPappelsalbePepsinwein als FertigarzneimittelPfefferminzöl, ätherisches in einer mittleren Tagesdosis bis zu 12 Tropfen, oder als Kapsel, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis zu einer Einzeldosis von 0,2 ml pro Kapsel bzw. einer maximalen Tagesdosis von 0,6 mlPfefferminzsirup als FertigarzneimittelPfefferminzspiritus, aus Pfefferminzöl mit Äthanol 90% im Verhältnis 1 : 10PfefferminzwasserPomeranzenblütenöl, ätherischesPomeranzenschalenöl, ätherischesPomeranzensirup als FertigarzneimittelPyrethrum-Extrakt zur Anwendung bei Tieren mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelRatanhiatinkturRiechsalzRizinusöl, auch raffiniertes, auch in KapselnRosenhonigRosmarinblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelRosmarinöl, ätherischesRosmarinspiritusRutosid-Trihydrat in Fertigarzneimitteln bis zu einer maximalen Tagesdosis von 100 mgSalbeiöl, ätherischesSalbeiwasserSalicyltalgSauerstoff für medizinische Zwecke - auch zur Anwendung bei den inAnlage 3 genannten Krankheiten und Leiden -SchwefelSchwefel, feinverteilter (Schwefelblüte), zum äußeren GebrauchSeifenspiritusSilbernitratlösung, wäßrige 1%ig, in Ampullen in WochenbettpackungenSiliciumdioxid (Kieselsäure), als Streupulver auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelSpitzwegerichauszug als FertigarzneimittelSpitzwegerichsirup als FertigarzneimittelTalkumTamponadestreifen, imprägniert mit weißem VaselinTannin-Eiweiß-Tabletten als FertigarzneimittelThymianöl, ätherischesThymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombinationen mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol, zur Anwendung bei BienenTon, weißerTroxerutin bis zu einer maximalen Tagesdosis von 300 mgVaselin, weißes oder gelbesVaselinöl, weißes oder gelbes, zum äußeren Gebrauch, als FertigarzneimittelWacholderextraktWacholdermus als FertigarzneimittelWacholdersirup als FertigarzneimittelWacholderspiritusWatte, imprägniert mit CapsicumextraktWatte, imprägniert mit Eisen(III)-chloridWeinsäureWeißdornblüten und Zubereitungen, Weißdornblätter und Zubereitungen,Weißdornfrüchte und ZubereitungenWeizenkeimöl in Kapseln als Fertigarzneimittel als Perlen auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelZimtöl, ätherischesZimtsirup als FertigarzneimittelZinkoxid mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als Puder, auch mit Zusatz von Lebertran, als FertigarzneimittelZinksalbe, auch mit Zusatz von Lebertran, als FertigarzneimittelZitronellöl, ätherisches
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2156 - 2157;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)AdonisröschenAdonis vernalisAloe-Arten AlrauneMandragora officinarumAristolochia-Arten Bärlappkraut Beinwell- ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 100 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - BesenginsterCytisus scopariusBlasentangFucus vesiculosusCascararinde (Sagradarinde)Rhamnus purshianaDigitalis-Arten EisenhutAconitum napellusEphedraEphedra distachyaEphedra-Arten Farnkraut-Arten FaulbaumrindeRhamnus frangulaFleckenschierlingConium maculatumFußblatt-ArtenPodophyllum peltatum Podophyllum hexandrumGartenrautenblätterRuta graveolensGelsemium (Gelber Jasmin)Gelsemium sempervirensGiftlattichLactuca virosaGiftsumachToxicodendron quercifoliumGoldregenLaburnum anagyroidesHerbstzeitloseColchicum autumnaleHuflattich- ausgenommen Zubereitungen aus Huflattichblättern zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis als Frischpflanzenpreßsaft oder Extrakt nicht mehr als 1 myg und als Teeaufguß nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - Hydrastis (Canadische Gelbwurz)Hydrastis canadensisHyoscyamus-Arten IgnatiusbohneStrychnos ignatiiImmergrün-Arten (Vinca) Ipecacuanha (Brechwurzel)Cephaelis ipecacuanha Cephaelis acuminataJakobskrautSenecio jacobaeaJalapeIpomoea purgaJohanniskraut und seine Zubereitungen- ausgenommen in einer Tagesdosis bis zu 1 g Drogenäquivalent und bis zu 1 mg Hyperforin sowie als Tee, Frischpflanzensaft oder ölige Zubereitungen zur äußerlichen Anwendung - Kaskarillabaum (Granatill)Croton cascarilla Croton eluteriaKoloquinteCitrullus colocynthisKreuzdornbeeren und seine Zubereitungen Krotonölbaum (Granatill)Croton tigliumKüchenschellePulsatilla pratensis Pulsatilla vulgarisLebensbaumThuja occidentalisLobelien-Arten MaiglöckchenConvallaria majalisMeerzwiebel, weiße und roteUrginea maritimaMutterkornSecale cornutumNachtschatten, bittersüßerSolanum dulcamaraNieswurz, grüneHelleborus viridisNieswurz, schwarze (Christrose)Helleborus nigerOleanderNerium oleanderPestwurz- ausgenommen Zubereitungen aus Pestwurzwurzelstock zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - Physostigma-Arten Pilocarpus-Arten RainfarnChrysanthemum vulgareRauwolfiaRauwolfia serpentina Rauwolfia tetraphylla Rauwolfia vomitoriaRhabarberRheum palmatum Rheum officinaleSadebaumJuniperus sabinaScammoniaConvolvulus scammoniaSchlafmohnPapaver somniferumSchöllkrautChelidonium majusSennaCassia angustifolia Cassia sennaStechapfel-Arten (Datura) StephansritterspornDelphinium staphisagriaStropanthus-Arten Strychnos-Arten TollkirscheAtropa bella-donnaTollkraut-Arten (Scopolia) WasserschierlingCicuta virosaYohimbebaumPausinystalia yohimba
AdonisröschenAdonis vernalis
Aloe-Arten
AlrauneMandragora officinarum
Aristolochia-Arten
Bärlappkraut
Beinwell- ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 100 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten -
BesenginsterCytisus scoparius
BlasentangFucus vesiculosus
Cascararinde (Sagradarinde)Rhamnus purshiana
Digitalis-Arten
EisenhutAconitum napellus
EphedraEphedra distachya
Ephedra-Arten
Farnkraut-Arten
FaulbaumrindeRhamnus frangula
FleckenschierlingConium maculatum
Fußblatt-ArtenPodophyllum peltatum
Podophyllum hexandrum
GartenrautenblätterRuta graveolens
Gelsemium (Gelber Jasmin)Gelsemium sempervirens
GiftlattichLactuca virosa
GiftsumachToxicodendron quercifolium
GoldregenLaburnum anagyroides
HerbstzeitloseColchicum autumnale
Huflattich- ausgenommen Zubereitungen aus Huflattichblättern zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis als Frischpflanzenpreßsaft oder Extrakt nicht mehr als 1 myg und als Teeaufguß nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten -
Hydrastis (Canadische Gelbwurz)Hydrastis canadensis
Hyoscyamus-Arten
IgnatiusbohneStrychnos ignatii
Immergrün-Arten (Vinca)
Ipecacuanha (Brechwurzel)Cephaelis ipecacuanha
Cephaelis acuminata
JakobskrautSenecio jacobaea
JalapeIpomoea purga
Johanniskraut und seine
Zubereitungen- ausgenommen in einer Tagesdosis bis zu 1 g Drogenäquivalent und bis zu 1 mg Hyperforin sowie als Tee, Frischpflanzensaft oder ölige Zubereitungen zur äußerlichen Anwendung -
Kaskarillabaum (Granatill)Croton cascarilla
Croton eluteria
KoloquinteCitrullus colocynthis
Kreuzdornbeeren und seine
Zubereitungen
Krotonölbaum (Granatill)Croton tiglium
KüchenschellePulsatilla pratensis
Pulsatilla vulgaris
LebensbaumThuja occidentalis
Lobelien-Arten
MaiglöckchenConvallaria majalis
Meerzwiebel, weiße und roteUrginea maritima
MutterkornSecale cornutum
Nachtschatten, bittersüßerSolanum dulcamara
Nieswurz, grüneHelleborus viridis
Nieswurz, schwarze (Christrose)Helleborus niger
OleanderNerium oleander
Pestwurz- ausgenommen Zubereitungen aus Pestwurzwurzelstock zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten -
Physostigma-Arten
Pilocarpus-Arten
RainfarnChrysanthemum vulgare
RauwolfiaRauwolfia serpentina
Rauwolfia tetraphylla
Rauwolfia vomitoria
RhabarberRheum palmatum
Rheum officinale
SadebaumJuniperus sabina
ScammoniaConvolvulus scammonia
SchlafmohnPapaver somniferum
SchöllkrautChelidonium majus
SennaCassia angustifolia
Cassia senna
Stechapfel-Arten (Datura)
StephansritterspornDelphinium staphisagria
Stropanthus-Arten
Strychnos-Arten
TollkirscheAtropa bella-donna
Tollkraut-Arten (Scopolia)
WasserschierlingCicuta virosa
YohimbebaumPausinystalia yohimba
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2158 - 2159;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Alantwurzelstock Helenii rhizoma Anis Anisi fructus Arnikablüten und -wurzel Arnicae flos et radix Bärentraubenblätter Uvae ursi folium Baldrianwurzel Valerianae radix Bibernellwurzel Pimpinellae radix Birkenblätter Betulae folium Bitterkleeblätter Trifolii fibrini folium Bohnenhülsen Phaseoli pericarpium Brennesselkraut Urticae herba Bruchkraut Herniariae herba Condurangorinde Condurango cortex Eibischwurzel Althaeae radix Enzianwurzel Gentianae radix Färberginsterkraut Genistae tinctoriae herba Fenchel Foeniculi fructus Gänsefingerkraut Anserinae herba Goldrutenkraut Solidaginis herba Hagebutten Cynosbati fructus cum semine Hamamelisblätter Hamamelidis folium Hauhechelwurzel Ononidis radix Hirtentäschelkraut Bursae pastoris herba Holunderblüten Sambuci flos Hopfendrüsen und -zapfen Lupuli glandula et strobulus Huflattichblätter Farfarae folium in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 my Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten Ingwerwurzelstock Zingiberis rhizoma Isländisches Moos Lichen islandicus Johanniskraut Hyperici herba Kalmuswurzelstock Calami rhizoma Kamillenblüten Matricariae flos Knoblauchzwiebel Allii sativi bulbus Korianderfrüchte Coriandri fructus Kreuzdornbeeren Rhamni cathartici fructus Kümmel Carvi fructus Liebstöckelwurzel Levistici radix Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba Lungenkraut Pulmonariae herba Majorankraut Majoranae herba Mariendistelkraut Cardui mariae herba Meisterwurzwurzelstock Imperatoriae rhizoma Melissenblätter Melissae folium Mistelkraut Visci herba Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium Passionsblumenkraut Passiflorae herba Petersilienfrüchte Petroselini fructus Petersilienkraut Petroselini herba Petersilienwurzel Petroselini radix Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium Pomeranzenblätter Aurantii folium Pomeranzenblüten Aurantii flos Pomeranzenschalen Aurantii pericarpium Queckenwurzelstock Graminis rhizoma Rettich Raphani radix Rosmarinblätter Rosmarinus officinalis Salbeiblätter Salviae folium Schachtelhalmkraut Equiseti herba Schafgarbenkraut Millefolii herba Schlehdornblüten Pruni spinosae flos Seifenwurzel, rote Saponariae radix rubra Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix Sonnentaukraut Droserae herba Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba Steinkleekraut Meliloti herba Süßholzwurzel Liquiritiae radix Tausendgüldenkraut Centaurii herba Thymian Thymi herba Vogelknöterichkraut Polygoni avicularis herba Wacholderbeeren Juniperi fructus Wacholderholz Juniperi lignum Walnußblätter Juglandis folium Wegwartenwurzel (Zichorienwurzel) Cichorii radix Weidenrinde Salicis cortex Weißdornblätter Crataegi folium Weißdornblüten Crataegi flores Weißdornfrüchte Crataegi fructus Wermutkraut Absinthii herba Ysopkraut Hyssopi herba Zitterwurzelstock Zedoariae rhizoma
Alantwurzelstock Helenii rhizoma
Anis Anisi fructus
Arnikablüten und -wurzel Arnicae flos et radix
Bärentraubenblätter Uvae ursi folium
Baldrianwurzel Valerianae radix
Bibernellwurzel Pimpinellae radix
Birkenblätter Betulae folium
Bitterkleeblätter Trifolii fibrini folium
Bohnenhülsen Phaseoli pericarpium
Brennesselkraut Urticae herba
Bruchkraut Herniariae herba
Condurangorinde Condurango cortex
Eibischwurzel Althaeae radix
Enzianwurzel Gentianae radix
Färberginsterkraut Genistae tinctoriae herba
Fenchel Foeniculi fructus
Gänsefingerkraut Anserinae herba
Goldrutenkraut Solidaginis herba
Hagebutten Cynosbati fructus cum semine
Hamamelisblätter Hamamelidis folium
Hauhechelwurzel Ononidis radix
Hirtentäschelkraut Bursae pastoris herba
Holunderblüten Sambuci flos
Hopfendrüsen und -zapfen Lupuli glandula et strobulus
Huflattichblätter Farfarae folium
in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 my Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten
Ingwerwurzelstock Zingiberis rhizoma
Isländisches Moos Lichen islandicus
Johanniskraut Hyperici herba
Kalmuswurzelstock Calami rhizoma
Kamillenblüten Matricariae flos
Knoblauchzwiebel Allii sativi bulbus
Korianderfrüchte Coriandri fructus
Kreuzdornbeeren Rhamni cathartici fructus
Kümmel Carvi fructus
Liebstöckelwurzel Levistici radix
Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba
Lungenkraut Pulmonariae herba
Majorankraut Majoranae herba
Mariendistelkraut Cardui mariae herba
Meisterwurzwurzelstock Imperatoriae rhizoma
Melissenblätter Melissae folium
Mistelkraut Visci herba
Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium
Passionsblumenkraut Passiflorae herba
Petersilienfrüchte Petroselini fructus
Petersilienkraut Petroselini herba
Petersilienwurzel Petroselini radix
Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium
Pomeranzenblätter Aurantii folium
Pomeranzenblüten Aurantii flos
Pomeranzenschalen Aurantii pericarpium
Queckenwurzelstock Graminis rhizoma
Rettich Raphani radix
Rosmarinblätter Rosmarinus officinalis
Salbeiblätter Salviae folium
Schachtelhalmkraut Equiseti herba
Schafgarbenkraut Millefolii herba
Schlehdornblüten Pruni spinosae flos
Seifenwurzel, rote Saponariae radix rubra
Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix
Sonnentaukraut Droserae herba
Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba
Steinkleekraut Meliloti herba
Süßholzwurzel Liquiritiae radix
Tausendgüldenkraut Centaurii herba
Thymian Thymi herba
Vogelknöterichkraut Polygoni avicularis herba
Wacholderbeeren Juniperi fructus
Wacholderholz Juniperi lignum
Walnußblätter Juglandis folium
Wegwartenwurzel (Zichorienwurzel) Cichorii radix
Weidenrinde Salicis cortex
Weißdornblätter Crataegi folium
Weißdornblüten Crataegi flores
Weißdornfrüchte Crataegi fructus
Wermutkraut Absinthii herba
Ysopkraut Hyssopi herba
Zitterwurzelstock Zedoariae rhizoma
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2160;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Birkenblätter Betulae folium Baldrianwurzel Valerianae radix Eibischwurzel Althaeae radix Fenchel Foeniculi fructus Hagebutten Cynosbati fructus cum semine Holunderblüten Sambuci flos Hopfenzapfen Lupuli strobulus Huflattichblätter Farfarae folium in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten Isländisches Moos Lichen islandicus Kamillenblüten Matricariae flos Lindenblüten Tiliae flos Mateblätter Mate folium Melissenblätter Melissae folium Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium Salbeiblätter Salviae folium Schachtelhalmkraut Equiseti herba Schafgarbenkraut Millefolii herba Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba Tausendgüldenkraut Centaurii herba Weißdornblätter Crataegi folium Weißdornblüten Crataegi flores Weißdornfrüchte Crataegi fructus
Birkenblätter Betulae folium
Baldrianwurzel Valerianae radix
Eibischwurzel Althaeae radix
Fenchel Foeniculi fructus
Hagebutten Cynosbati fructus cum semine
Holunderblüten Sambuci flos
Hopfenzapfen Lupuli strobulus
Huflattichblätter Farfarae folium
in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten
Isländisches Moos Lichen islandicus
Kamillenblüten Matricariae flos
Lindenblüten Tiliae flos
Mateblätter Mate folium
Melissenblätter Melissae folium
Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium
Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium
Salbeiblätter Salviae folium
Schachtelhalmkraut Equiseti herba
Schafgarbenkraut Millefolii herba
Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba
Tausendgüldenkraut Centaurii herba
Weißdornblätter Crataegi folium
Weißdornblüten Crataegi flores
Weißdornfrüchte Crataegi fructus
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2160 - 2161;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Angelikawurzel Angelicae radix Anis Anisi fructus Bibernellwurzel Pimpinellae radix Brennesselkraut Urticae herba Bruchkraut Herniariae herba Brunnenkressenkraut Nasturtii herba Condurangorinde Condurango cortex Curcumawurzelstock (Gelbwurzwurzelstock) Curcumae longae rhizoma Enzianwurzel Gentianae radix Eukalyptusblätter Eucalypti folium Gänsefingerkraut Anserinae herba Goldrutenkraut Solidaginis herba Hamamelisrinde Hamamelidis cortex Hauhechelwurzel Ononidis radix Heidekraut Callunae herba Herzgespannkraut Leonuri cardiacae herba Javanische Gelbwurz Curcumae xanthorrhizae rhizoma Kalmuswurzelstock Calami rhizoma Korianderfrüchte Coriandri fructus Kümmel Carvi fructus Liebstöckelwurzel Levistici radix Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba Malvenblätter Malvae folium Mariendistelkraut Cardui Mariae herba Paprika (Spanisch Pfefferfrüchte) Capsici fructus Primelwurzel Primulae radix Queckenwurzelstock Graminis rhizoma Quendelkraut Serpylli herba Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix Süßholzwurzel Liquiritiae radix Thymian Thymi herba Tormentillwurzelstock Tormentillae rhizoma Wacholderbeeren Juniperi fructus Weidenrinde Salicis cortex Wermutkraut Absinthii herba
Angelikawurzel Angelicae radix
Anis Anisi fructus
Bibernellwurzel Pimpinellae radix
Brennesselkraut Urticae herba
Bruchkraut Herniariae herba
Brunnenkressenkraut Nasturtii herba
Condurangorinde Condurango cortex
Curcumawurzelstock (Gelbwurzwurzelstock) Curcumae longae rhizoma
Enzianwurzel Gentianae radix
Eukalyptusblätter Eucalypti folium
Gänsefingerkraut Anserinae herba
Goldrutenkraut Solidaginis herba
Hamamelisrinde Hamamelidis cortex
Hauhechelwurzel Ononidis radix
Heidekraut Callunae herba
Herzgespannkraut Leonuri cardiacae herba
Javanische Gelbwurz Curcumae xanthorrhizae rhizoma
Kalmuswurzelstock Calami rhizoma
Korianderfrüchte Coriandri fructus
Kümmel Carvi fructus
Liebstöckelwurzel Levistici radix
Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba
Malvenblätter Malvae folium
Mariendistelkraut Cardui Mariae herba
Paprika (Spanisch Pfefferfrüchte) Capsici fructus
Primelwurzel Primulae radix
Queckenwurzelstock Graminis rhizoma
Quendelkraut Serpylli herba
Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix
Süßholzwurzel Liquiritiae radix
Thymian Thymi herba
Tormentillwurzelstock Tormentillae rhizoma
Wacholderbeeren Juniperi fructus
Weidenrinde Salicis cortex
Wermutkraut Absinthii herba
(1) Folgende Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die dazu bestimmt sind, zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu dienen, werden für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben: 1.Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen sowie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die in der Anlage 1a zu dieser Verordnung bezeichnet sind, nach näherer Bestimmung dieser Anlage; die Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen dürfen miteinander oder mit anderen Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen nur gemischt werden, soweit dies in der Anlage ausdrücklich gestattet ist. 2.Destillate, ausgenommen Trockendestillate, aus Mischungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, ätherischen Ölen, Kampfer, Menthol, Balsamen oder Harzen als Fertigarzneimittel, es sei denn, daß sie aus verschreibungspflichtigen oder den in der Anlage 1b zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen, deren Teilen oder Bestandteilen gewonnen sind und 3.Pflanzen und Pflanzenteile in Form von Dragees, Kapseln oder Tabletten als Fertigarzneimittel unter Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, wenn sie aus höchstens vier der in der Anlage 1c zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt sind und der Durchmesser des Drageekerns oder der Tablette mindestens 3 Millimeter beträgt.
Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen sowie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die in der Anlage 1a zu dieser Verordnung bezeichnet sind, nach näherer Bestimmung dieser Anlage; die Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen dürfen miteinander oder mit anderen Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen nur gemischt werden, soweit dies in der Anlage ausdrücklich gestattet ist.
Destillate, ausgenommen Trockendestillate, aus Mischungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, ätherischen Ölen, Kampfer, Menthol, Balsamen oder Harzen als Fertigarzneimittel, es sei denn, daß sie aus verschreibungspflichtigen oder den in der Anlage 1b zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen, deren Teilen oder Bestandteilen gewonnen sind und
Pflanzen und Pflanzenteile in Form von Dragees, Kapseln oder Tabletten als Fertigarzneimittel unter Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, wenn sie aus höchstens vier der in der Anlage 1c zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt sind und der Durchmesser des Drageekerns oder der Tablette mindestens 3 Millimeter beträgt.
(2) Ferner werden für den Verkehr außerhalb der Apotheken lösliche Teeaufgußpulver als wässrige Gesamtauszüge in Form von Fertigarzneimitteln freigegeben, die aus 1.einer der in der Anlage 1d zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind oder 2.Mischungen von höchstens sieben der in den Anlagen 1d und 1e zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind und ausschließlich zur Anwendung als "Hustentee", "Brusttee", "Husten- und Brusttee", "Magentee", "Darmtee", "Magen- und Darmtee", "Beruhigungstee" oder "harntreibender Tee" in den Verkehr gebracht werden. Der Zusatz von arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen ist zulässig. Die bei der Herstellung verlorengegangenen ätherischen Öle der Ausgangsdrogen dürfen nach Art und Menge ersetzt werden.
einer der in der Anlage 1d zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind oder
Mischungen von höchstens sieben der in den Anlagen 1d und 1e zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind und ausschließlich zur Anwendung als "Hustentee", "Brusttee", "Husten- und Brusttee", "Magentee", "Darmtee", "Magen- und Darmtee", "Beruhigungstee" oder "harntreibender Tee" in den Verkehr gebracht werden.
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2161;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Ätherische Öle, soweit sie in der Anlage 1a genannt sind Ammoniumchlorid Anethol Ascorbinsäure bis zu einer Einzeldosis von 20 mg und deren Calcium-, Kalium- und Natriumsalze Benzylalkohol Campher Cetylpyridiniumchlorid Cineol (Eucalyptol) Citronensäure alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) (Oxypolyäthoxydodecan) bis zu einer Einzeldosis von 5 mg Extrakte von Pflanzen und Pflanzenteilen, auch deren Mischungen, soweit sie nicht aus den in der Anlage 1b bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen gewonnen sind Fenchelhonig Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester) Menthol Rosenhonig Salze natürlicher Mineral-, Heil- und Meerwässer und die ihnen entsprechenden künstlichen Salze Süßholzsaft Thymol Tolubalsam Weinsäure
Ätherische Öle, soweit sie in der Anlage 1a genannt sind
Ammoniumchlorid
Anethol Ascorbinsäure bis zu einer Einzeldosis von 20 mg und deren Calcium-, Kalium- und Natriumsalze
Benzylalkohol
Campher
Cetylpyridiniumchlorid
Cineol (Eucalyptol)
Citronensäure
alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) (Oxypolyäthoxydodecan) bis zu einer Einzeldosis von 5 mg
Extrakte von Pflanzen und Pflanzenteilen, auch deren Mischungen, soweit sie nicht aus den in der Anlage 1b bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen gewonnen sind
Fenchelhonig
Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester)
Menthol
Rosenhonig
Salze natürlicher Mineral-, Heil- und Meerwässer und die ihnen entsprechenden künstlichen Salze
Süßholzsaft
Thymol
Tolubalsam
Weinsäure
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2161 Agar Feigen und deren Zubereitungen Fenchel Kümmel Lactose Leinsamen und deren Zubereitungen Manna Paraffin, dick- und dünnflüssiges, bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen Pflaumen und deren Zubereitungen Rizinusöl, auch raffiniertes Tamarindenfrüchte und deren Zubereitungen Tragant Weizenkleie
Agar
Feigen und deren Zubereitungen
Fenchel
Kümmel
Lactose
Leinsamen und deren Zubereitungen
Manna
Paraffin, dick- und dünnflüssiges, bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen
Pflaumen und deren Zubereitungen
Rizinusöl, auch raffiniertes
Tamarindenfrüchte und deren Zubereitungen
Tragant
Weizenkleie
2-Aminoethanol Benzalkoniumchlorid Benzocain Benzylbenzoat 2,4-Dihydroxybenzoesäure 2,6-Dihydroxybenzoesäure 3,5-Dihydroxybenzoesäure alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) Essigsäure Lärchenterpentin Menthol Milchsäure bis 10%ig Salicylsäure bis 40%ig
2-Aminoethanol
Benzalkoniumchlorid
Benzocain
Benzylbenzoat
2,4-Dihydroxybenzoesäure
2,6-Dihydroxybenzoesäure
3,5-Dihydroxybenzoesäure
alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)
Essigsäure
Lärchenterpentin
Menthol
Milchsäure bis 10%ig
Salicylsäure bis 40%ig
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes sind als Fertigarzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken auch freigegeben, wenn sie ausschließlich dazu bestimmt sind: 1.bei Husten oder Heiserkeit angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2a zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten und sofern sie in Darreichungsformen zum Lutschen in den Verkehr gebracht werden, 2.als Abführmittel angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2b zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten, 3.bei Hühneraugen oder Hornhaut angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2c zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten.
bei Husten oder Heiserkeit angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2a zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten und sofern sie in Darreichungsformen zum Lutschen in den Verkehr gebracht werden,
als Abführmittel angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2b zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten,
bei Hühneraugen oder Hornhaut angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2c zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten.
(2) Die in Absatz 1 genannten Arzneimitteln dürfen auch arzneilich nicht wirksame Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sein.
(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2162;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen1.Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten2.Geschwulstkrankheiten3.Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht4.Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie5.organische Krankheitena)des Nervensystemsb)der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxec)des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulend)der Leber und des Pankrease)der Harn- und Geschlechtsorgane6.Geschwüre des Magens und des Darms7.Epilepsie8.Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen9.Trunksucht10.Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts11.Krankheiten des Lungenparenchyms12.Wurmkrankheiten13.Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks14.Ernährungskrankheiten des Säuglings15.Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten
Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten
Geschwulstkrankheiten
Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie
organische Krankheitena)des Nervensystemsb)der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxec)des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulend)der Leber und des Pankrease)der Harn- und Geschlechtsorgane
des Nervensystems
der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxe
des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulen
der Leber und des Pankreas
der Harn- und Geschlechtsorgane
Geschwüre des Magens und des Darms
Epilepsie
Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen
Trunksucht
Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts
Krankheiten des Lungenparenchyms
Wurmkrankheiten
Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks
Ernährungskrankheiten des Säuglings
Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten
B. Krankheiten und Leiden beim Tier1.Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten2.Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht3.Kolik bei Pferden und Rindern4.Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel5.Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe6.Geschwulstkrankheiten7.Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten
Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht
Kolik bei Pferden und Rindern
Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
Geschwulstkrankheiten
Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Die §§ 1 und 2 gelten nicht für Arzneimittel, die zur Injektion oder Infusion, zur rektalen, vaginalen oder intrauterinen Anwendung, zur intramammären Anwendung bei Tieren, als Wundstäbchen, als Implantate sowie als Aerosole bis zu einer mittleren Teilchengröße von nicht mehr als 5 mym zur unmittelbaren Anwendung am oder im Körper in den Verkehr gebracht werden.
(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2163;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan), dessen Abkömmlinge und Salzep-Aminophenol, dessen Abkömmlinge und deren Salze2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol), dessen Abkömmlinge und SalzeAnthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren SalzeAntimonverbindungenBisacodylBleiverbindungenBorsäure und ihre Salze, ausgenommen zur Pufferung und/oder Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für KontaktlinsenBromverbindungen, ausgenommen Invertseifen, ferner in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen sowie in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und RachendesinfektionsmittelnCarbamidsäure-AbkömmlingeCarbamidsäure-Ester und -Amide mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden und KatzenChinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin-Triquecksilber(II)-dioxid-sulfat in Zubereitungen bis zu 2,75% zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als FertigarzneimittelChinolinabkömmlinge, ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, zur Mund- und Rachendesinfektion sowie in Zubereitungen bis zu 3% zur Empfängnisverhütung als Fertigarzneimittel; die Ausnahme gilt nicht für halogenierte HydroxychinolineChlorierte Kohlenwasserstoffe6-Chlorthymol, ausgenommen zum äußeren GebrauchDantron2-Dimethylaminoethyl-benzilat (Benzilsäure-2-dimethyl-amino-äthylester)Fluoride, lösliche, ausgenommen in Zubereitungen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entsprichtFormaldehydGoldverbindungenHeilbuttleberöl, ausgenommen zur Anwendung bei Menschen in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 6 000 I.E. Vitamin A und 400 I.E. Vitamin D sowie ausgenommen zur Anwendung bei Tieren in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E. Vitamin A und 250 I.E. Vitamin DHeilwässer, in Flaschen abgefüllte, die je Liter a)0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oderb)mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthaltenHerzwirksame GlykosideJod, ausgenommen in Zubereitungen mit einem Gehalt von nicht mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des ArzneimittelgesetzesJodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, ferner in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes, ferner in Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von Jod, zum äußeren Gebrauch, als FertigarzneimittelNatriumpicosulfatOxazin und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren SalzeParaffin, dick- und dünnflüssiges, ausgenommen zum äußeren Gebrauch oder bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen ZubereitungenParaformaldehydPentetrazolPhenethylamin, dessen Abkömmlinge und SalzePhenolphthaleinPhosphorsäure-, Polyphosphorsäure-, substituierte Phosphorsäure- (z.B. Thiophosphorsäure-) Ester und -Amide, einschließlich der Ester mit Nitrophenol und Methylhydroxycumarin mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden oder KatzenProcain und seine Salze zur oralen AnwendungPyrazol und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren SalzeResorcinSalicylsäure, ihre Abkömmlinge und deren Salze, ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, ferner Salicylsäureester in ausschließlich oder überwiegend zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und RachendesinfektionsmittelnSenföleVitamin A, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 5 000 I.E. und einer Einzeldosis von nicht mehr als 3 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E., als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E., als Arzneimittel für TiereVitamin D, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E. als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E. als Arzneimittel für Tiere
alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan),
dessen Abkömmlinge und Salze
p-Aminophenol, dessen Abkömmlinge und deren
Salze
2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol),
dessen Abkömmlinge und Salze
Anthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren Salze
Antimonverbindungen
Bisacodyl
Bleiverbindungen
Borsäure und ihre Salze, ausgenommen zur Pufferung und/oder
Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für Kontaktlinsen
Bromverbindungen, ausgenommen Invertseifen,
ferner in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen sowie in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln
Carbamidsäure-Abkömmlinge
Carbamidsäure-Ester und -Amide mit insektizider,
akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden und Katzen
Chinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin-Triquecksilber(II)-dioxid-sulfat
in Zubereitungen bis zu 2,75% zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als Fertigarzneimittel
Chinolinabkömmlinge, ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren
Gebrauch, zur Mund- und Rachendesinfektion sowie in Zubereitungen bis zu 3% zur Empfängnisverhütung als Fertigarzneimittel; die Ausnahme gilt nicht für halogenierte Hydroxychinoline
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
6-Chlorthymol, ausgenommen zum äußeren Gebrauch
Dantron
2-Dimethylaminoethyl-benzilat (Benzilsäure-2-dimethyl-amino-äthylester)
Fluoride, lösliche, ausgenommen in Zubereitungen,
sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entspricht
Formaldehyd
Goldverbindungen
Heilbuttleberöl, ausgenommen zur Anwendung bei Menschen
in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 6 000 I.E. Vitamin A und 400 I.E. Vitamin D sowie ausgenommen zur Anwendung bei Tieren in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E. Vitamin A und 250 I.E. Vitamin D
Heilwässer, in Flaschen abgefüllte, die je Liter
a)0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oderb)mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthalten
0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oder
mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthalten
Herzwirksame Glykoside
Jod, ausgenommen in Zubereitungen mit einem Gehalt von nicht
mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes
Jodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt
sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, ferner in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes, ferner in Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von Jod, zum äußeren Gebrauch, als Fertigarzneimittel
Natriumpicosulfat
Oxazin und seine Hydrierungsprodukte,
ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren Salze
Paraffin, dick- und dünnflüssiges, ausgenommen zum äußeren
Gebrauch oder bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen
Paraformaldehyd
Pentetrazol
Phenethylamin, dessen Abkömmlinge und Salze
Phenolphthalein
Phosphorsäure-, Polyphosphorsäure-, substituierte
Phosphorsäure- (z.B. Thiophosphorsäure-) Ester und -Amide, einschließlich der Ester mit Nitrophenol und Methylhydroxycumarin mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden oder Katzen
Procain und seine Salze zur oralen Anwendung
Pyrazol und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze,
ihre Abkömmlinge sowie deren Salze
Resorcin
Salicylsäure, ihre Abkömmlinge und deren Salze, ausgenommen
Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, ferner Salicylsäureester in ausschließlich oder überwiegend zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln
Senföle
Vitamin A, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von
nicht mehr als 5 000 I.E. und einer Einzeldosis von nicht mehr als 3 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E., als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E., als Arzneimittel für Tiere
Vitamin D, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von
nicht mehr als 400 I.E. als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E. als Arzneimittel für Tiere
Für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes, die 1.ausschließlich zur Anwendung bei Zierfischen, Zier- oder Singvögeln, Brieftauben, Terrarientieren, Kleinnagern, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind und2.für die jeweilige Anwendung bei der betreffenden Tierart nach Nummer 1 nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes unterliegen.
ausschließlich zur Anwendung bei Zierfischen, Zier- oder Singvögeln, Brieftauben, Terrarientieren, Kleinnagern, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind und
für die jeweilige Anwendung bei der betreffenden Tierart nach Nummer 1 nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes unterliegen.
Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie dazu bestimmt sind, teilweise auch zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu dienen.
Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken ist, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen, wenn sie teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung oder Linderung oder wenn sie teilweise zur Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.
(1) Die in § 44 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn 1.sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind, 2.sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind, 3.ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, 4.sie teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.
sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind,
sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind,
ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind,
sie teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.
(2) Von den in § 44 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimitteln, die teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind (Absatz 1 Nr. 4), sind jedoch für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben: 1.Heilwässer gegen die in der Anlage 3 unter Abschnitt A Nr. 3 und 5 Buchstaben d und e aufgeführten Krankheiten und Leiden, 2.Heilerden, Bademoore, andere Peloide und Zubereitungen zur Herstellung von Bädern, soweit sie nicht in Kleinpackungen im Einzelhandel in den Verkehr gebracht werden, 3.die in § 44 Abs. 2 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes bezeichneten Arzneimittel.
Heilwässer gegen die in der Anlage 3 unter Abschnitt A Nr. 3 und 5 Buchstaben d und e aufgeführten Krankheiten und Leiden,
Heilerden, Bademoore, andere Peloide und Zubereitungen zur Herstellung von Bädern, soweit sie nicht in Kleinpackungen im Einzelhandel in den Verkehr gebracht werden,
die in § 44 Abs. 2 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes bezeichneten Arzneimittel.
(1) Die in § 44 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn 1.sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind, 2.sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind, 3.ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, 4.sie teilweise oder ausschließlich zur Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.
sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind,
sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind,
ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind,
sie teilweise oder ausschließlich zur Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.
(2) Absatz 1 Nr. 4 gilt nicht für Arzneimittel, die zur Verhütung von Krankheiten der Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind.
Die in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn sie chemische Verbindungen sind, denen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft eine antibiotische, blutgerinnungsverzögernde, histaminwidrige, hormonartige, parasympathicomimetische (cholinergische) oder parasympathicolytische, sympathicomimetische (adrenergische) oder sympathicolytische Wirkung auf den menschlichen oder tierischen Körper zukommt. Das gleiche gilt, wenn ihnen solche chemischen Verbindungen zugesetzt sind.
Die in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn sie zur Injektion oder Infusion, zur rektalen oder intrauterinen Anwendung, zur intramammären oder vaginalen Anwendung bei Tieren, als Implantate oder als Aerosole bis zu einer mittleren Teilchengröße von nicht mehr als 5 mym in den Verkehr gebracht werden.
Arzneimittel, die sich am 31. Januar 2007 in Verkehr befinden und durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig werden, dürfen noch bis zum 1. Mai 2007 von pharmazeutischen Unternehmern und danach von Groß- und Einzelhändlern weiter in Verkehr gebracht werden.