ALG alg DE § 69 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Originalquelle öffnen ↗ Full Act (129 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md) § 69 - ← § 68 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte § 70 → Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →