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10000045 AT

V Eingliederung des Gebietes von Münichholz in den Bezirk Steyr-Stadt

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Statutory Text (3 Provisions)

Landesrecht V Eingliederung des Gebietes von Münichholz in den Bezirk Steyr-Stadt

V Eingliederung des Gebietes von Münichholz in den Bezirk Steyr-Stadt

Landesrecht V Eingliederung des Gebietes von Münichholz in den Bezirk Steyr-Stadt

§ 1

Das vormals zur niederösterreichischen Ortsgemeinde Behamberg gehörige und auf Grund des Landesverfassungsgesetzes vom 26. November 1958, LGBl. Nr. 48, betreffend Änderung der Grenze zwischen den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich und der mit diesem Landesverfassungsgesetz übereinstimmenden Verfassungsgesetze des Bundes vom 16. Dezember 1958, BGBl. Nr. 291, und des Landes Niederösterreich vom 26. November 1958, LGBl. Nr. 471, zum Land Oberösterreich gekommene Gebiet von Münichholz wird dem politischen Bezirk Steyr-Stadt einverleibt.

Landesrecht V Eingliederung des Gebietes von Münichholz in den Bezirk Steyr-Stadt

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1945 in Kraft.

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