10000007
AT
§ 2 Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz
Bundesrecht Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz
§ 2
Jede der im §. 1 erwähnten Abänderungen der Territorial-Abtheilung zweier oder mehrerer Gerichtshofsprengel hat für die Richter der betreffenden Gerichtshöfe die Wirkung einer Veränderung in der Organisation im Sinne des §. 43 des Gesetzes vom 21. Mai 1868 (R.G.Bl. Nr. 46)