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10.2427 FMP CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 2 FMP-Abschlussprüfungsreglement — Zweck

1. Der Zweck der Abschlussprüfungen ist, die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Zulassung an eine Pädagogische Hochschule festzustellen.

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