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10.1213 PRL CH-UR

Artikel 17 Personalreglement für die kantonalen Lehrpersonen (PRL) - Intensivfortbildung: Voraussetzungen

Weiterbildung
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Artikel 17 PRL — Intensivfortbildung: Voraussetzungen

1. Intensivfortbildungen sind frühestens nach zehn Dienstjahren an einer kantonalen Schule im Kanton Uri möglich.

2. Sie setzen die Bewilligung durch die zuständige Schulkommission voraus.

3. Gesuche um Kostenübernahme müssen die persönliche Motivation, die Zielsetzungen, die inhaltlichen Schwerpunkte, den gewünschten Zeitraum und ein Budget enthalten.

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