Legislator · Kanton Thurgau — Gesetzessammlung
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177.112 RSV CH-TG

§ 17 Rechtsstellungsverordnung (RSV) - Beendigungsgründe

Beendigung des Dienstverhältnisses - Allgemeines
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§ 17 RSV — Beendigungsgründe

1. Das Dienstverhältnis endet

1. durch Kündigung

2. mit Fristablauf bei einer befristeten Anstellung

3. im gegenseitigen Einvernehmen

4. * mit Ablauf der maximalen Lohnfortzahlung infolge Unfall oder Krankheit im Sinne von § 20 der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (BesVO)[3]

5. durch Altersrücktritt

6. mit der Vollendung des 65. Altersjahres

7. zufolge Nichtwiederwahl von auf Amtsdauer gewählten Personen

8. durch Entlassung von auf Amtsdauer gewählten Personen

9. mit dem Tod

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