177.112
RSV
CH-TG
§ 17 Rechtsstellungsverordnung (RSV) - Beendigungsgründe
Beendigung des Dienstverhältnisses - Allgemeines
§ 17 RSV — Beendigungsgründe
1. Das Dienstverhältnis endet
1. durch Kündigung
2. mit Fristablauf bei einer befristeten Anstellung
3. im gegenseitigen Einvernehmen
4. * mit Ablauf der maximalen Lohnfortzahlung infolge Unfall oder Krankheit im Sinne von § 20 der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (BesVO)[3]
5. durch Altersrücktritt
6. mit der Vollendung des 65. Altersjahres
7. zufolge Nichtwiederwahl von auf Amtsdauer gewählten Personen
8. durch Entlassung von auf Amtsdauer gewählten Personen
9. mit dem Tod