Legislator · Kanton Thurgau — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
170.3 CH-TG

§ 2 Gesetz über die Verantwortlichkeit (Verantwortlichkeitsgesetz) - Begriffsbestimmungen

Allgemeines
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (24 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verantwortlichkeitsgesetz — Begriffsbestimmungen

1. In den nachfolgenden Bestimmungen werden unter Staat alle in § 1 Abs. 1 erwähnten Gemeinwesen und unter mit öffentlichen Aufgaben betraute Personen alle dort genannten Personen verstanden.

← § 1 Verantwortlichkeitsgesetz Gesetz über die Verantwortlichkeit (Verantwortlichkeitsgesetz) - Geltungsbereich § 3 Verantwortlichkeitsgesetz →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →