170.3
CH-TG
§ 2 Gesetz über die Verantwortlichkeit (Verantwortlichkeitsgesetz) - Begriffsbestimmungen
Allgemeines
§ 2 Verantwortlichkeitsgesetz — Begriffsbestimmungen
1. In den nachfolgenden Bestimmungen werden unter Staat alle in § 1 Abs. 1 erwähnten Gemeinwesen und unter mit öffentlichen Aufgaben betraute Personen alle dort genannten Personen verstanden.