Legislator · Kanton Schaffhausen — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.610 IVÖBAIMPCIAP CH-SH

Art. 41 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Zuschlag

Ablauf des Vergabeverfahrens
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (69 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 41 IVöB — Zuschlag

1. Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

← Art. 40 IVöB Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Gegenstand Art. 42 IVöB →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →