Legislator · Kanton St. Gallen — Gesetzessammlung
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153.51 CH-SG

Zweck und Rechtsnatur

7 Articles / Provisions · Kanton St. Gallen — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (7)

Statutory Text (7 Provisions)

1. Das Strassenunternehmen Fuchsacker bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Fuchsacker auf dem Gebiet der Gemeinden Schwellbrunn, Degersheim und Mogelsberg.

2. Es ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10.Dezember 1907 und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 mit Sitz in Schwellbrunn (im folgenden Unternehmen).

1. Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons Appenzell A. Rh.

1. Die Statuten des Unternehmens regeln

a) Mitgliedschaft;

b) Kostenverteilung;

c) Organisation;

d) Rechte und Pflichten der Mitglieder.

1. Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh.

1. Die Aufsicht über das Unternehmen wird von den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen ausgeübt.

1. Die zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. beurteilen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern.

2. Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen werden nach Art. 113 Abs. 1 Ziff. 2 der Bundesverfassung dem Bundesgericht unterbreitet.

1. Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.

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