Legislator · Kanton St. Gallen — Gesetzessammlung
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151.2 GG CH-SG

Art. 45 Gemeindegesetz (GG) - Allgemeine Umfrage

III. Organisation - 2. Gemeinde mit Bürgerversammlung - b) Bürgerversammlung
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Art. 45 GG — Allgemeine Umfrage

1. Nach Erledigung der angekündigten Geschäfte wird die allgemeine Umfrage eröffnet.

2. Dabei können Fragen von allgemeiner Bedeutung über einen Gegenstand aus dem Aufgabenbereich der Gemeinde gestellt werden. Der Rat beantwortet diese Fragen mündlich oder schriftlich bis spätestens an der nächsten Bürgerversammlung.

3. Werden Anträge gestellt, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt, können sie beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussentwurfs an den Rat gewiesen oder verworfen werden.

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Court Decisions Applying This Provision (5)

SG_VG_001_B-2024-60_2024-09-27 · sg (Art. 45 GG)
Administrative Court Overturns Municipal Assembly Decisions on School Construction and Sports Facility Relocation
r Bürgerschaftsversammlung annimmt und damit den Rat zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussentwurfs verpflichtet (vgl. Art. 45 GG; Arta, a.a.O., S. 136 f.). 2.3. Die Bürgerschaft trifft ihre Beschlüsse offen an der Bürgerversammlung, soweit das Gemeindegeset
SG_VGN_001_B-2015-290_2017-08-15 · sg (Art. 45 Abs. 3 GG)
Community Consultative Vote Legality Challenge
de, zu Recht unbeanstandet liess.Als Gegenstand einer Abstimmungsbeschwerde kommen lediglich Beschlüsse in Betracht. Aufgrund von Art. 45 Abs. 3 GG ist eine materielle Abstimmung/Beschlussfassung über einen Antrag im Rahmen der allgemeinen Umfrage nicht zulässig. Die Vorinstan
SG_VG_001_B-2015-290_2017-08-15 · sg (Art. 45 Abs. 3 GG)
Appeal Against Unlawful Consultative Property Repurchase Vote
de, zu Recht unbeanstandet liess.Als Gegenstand einer Abstimmungsbeschwerde kommen lediglich Beschlüsse in Betracht. Aufgrund von Art. 45 Abs. 3 GG ist eine materielle Abstimmung/Beschlussfassung über einen Antrag im Rahmen der allgemeinen Umfrage nicht zulässig. Die Vorinstan
SG_VGN_001_B-2010-263_2011-02-22 · sg (Art. 45 GG)
Citizen v. Municipality over Accuracy of Assembly Minutes
mlungsteilnehmer der Behandlung dieses Themas stillschweigend zustimmten, ist dagegen nichts einzuwenden. Zwar steht dafür gemäss Art. 45 GG die allgemeine Umfrage zur Verfügung, welche erst nach Erledigung der angekündigten Geschäfte eröffnet wird (Abs. 1), die Festleg
SG_VG_001_B-2010-263_2011-02-22 · sg (Art. 45 GG)
Citizen v. Town Council Regarding Meeting Minutes Accuracy
mlungsteilnehmer der Behandlung dieses Themas stillschweigend zustimmten, ist dagegen nichts einzuwenden. Zwar steht dafür gemäss Art. 45 GG die allgemeine Umfrage zur Verfügung, welche erst nach Erledigung der angekündigten Geschäfte eröffnet wird (Abs. 1), die Festleg