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Art. 46 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - Änderung des Beschäftigungsgrads aufgrund Geburt oder Adoption

Gerichtsbehörden - Obergericht - Richterinnen und Richter
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Art. 46 GOG — Änderung des Beschäftigungsgrads aufgrund Geburt oder Adoption

1. Die Mitglieder des Obergerichts, die aufgrund Geburt oder Adoption Eltern werden, haben Anspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads um höchstens 20 Stellenprozent. Der Beschäftigungsgrad darf nicht unter 50 Stellenprozent fallen.

2. Der Anspruch auf Reduktion ist spätestens innert sechs Monaten nach der Begründung des Kindesverhältnisses geltend zu machen.

3. Reduziert ein Mitglied den Beschäftigungsgrad, kann das Obergericht den Beschäftigungsgrad eines oder mehrerer anderer Mitglieder mit deren Zustimmung im entsprechenden Umfang erhöhen.

4. Können die infolge der Änderung des Beschäftigungsgrads freiwerdenden Stellenprozente gerichtsintern nicht besetzt werden, schafft der Grosse Rat eine neue Richterstelle und besetzt diese.

5. Die Beschäftigung in reduziertem Umfang kann aufgenommen werden, sobald ein anderes Mitglied seine Tätigkeit im Umfang der Reduktion ausgedehnt oder neu aufgenommen hat, spätestens jedoch auf den 1. des Monats nach Ablauf eines Jahres seit der Begründung des Kindesverhältnisses.

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Court Decisions Applying This Provision (27)

GR_KG_005_SK2-2023-34_2024-02-02 · gr (Art. 46 GOG)
Prosecutor's Application for Replacement of Regional Court in Sexual Offense Case Denied
beim Vermittleramt der Region A._____ amtet. Ihre Wahl erfolge durch das Regionalgericht A._____ (act. A.1, Ziff. 2.b.ee m.H. auf Art. 46 GOG und act. B.5). 3.5.2. Der Beschuldigte bestätigt, dass seine Lebenspartnerin _____ Vermittlerin beim Vermittleramt der Region A.
GR_KG_006_ZK1-2011-32_2012-01-09 · gr (Art. 46 Abs. 1 GOG)
Parental Rights and Guardianship Appeal Outcome
idet grundsätzlich die entsprechende Kollegi- albehörde in Abwesenheit der vom Ausstandsbegehren betroffenen Person (vgl. vormals Art. 46 Abs. 1 GOG sowie aktuell Art. 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [EGzZPO; BR 320.100] und Art. 6c Abs
GR_KG_010_JAK-2010-31_2011-01-19 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Recusal Request Moot Due to Loss of Jurisdiction Over Executor Oversight
, stellte Letzterer ein Ausstandsbegehren gegen den Kreispräsidenten. Dieser überwies die Sache am 12. August 2010 ge- stützt auf Art. 46 Abs. 3 GOG der Justizaufsichtskammer zur Beurteilung. Mit Ver- fügung vom 27. August 2010 wurde das Verfahren sistiert, bis das Bundesgerich
GR_KG_999_JAK-2010-31_2011-01-19 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Recusal Moot Due to Jurisdictional Transfer
C., stellte Letzterer ein Ausstandsbegehren gegen den Kreispräsidenten. Dieser überwies die Sache am 12. August 2010 gestützt auf Art. 46 Abs. 3 GOG der Justizaufsichtskammer zur Beurteilung. Mit Verfügung vom 27. August 2010 wurde das Verfahren sistiert, bis das Bundesgericht
GR_KG_010_JAK-2009-44_2010-01-13 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Inheritance Dispute: Disqualification of Judge and Deputy Due to Bias Concerns
vertreter als befangen abge- lehnt und bestreiten sie oder die Gegenpartei, dass ein Ausstandsgrund vorliegt, hat hierüber gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG das Kantonsgericht (dessen Justizauf- sichtskammer, Art. 5 KGV) zu befinden. Erweisen sich die Einwendungen als stich- haltig, is
GR_KG_999_JAK-2009-44_2010-01-13 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Disqualification of District Presidency in Inheritance Mediation Due to Conflict of Interest
llvertreter als befangen abgelehnt und bestreiten sie oder die Gegenpartei, dass ein Ausstandsgrund vorliegt, hat hierüber gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG das Kantonsgericht (dessen Justizaufsichtskammer, Art. 5 KGV) zu befinden. Erweisen sich die Einwendungen als stichhaltig, ist es
GR_KG_007_ZK2-2009-31_2009-11-10 · gr (Art. 46 Abs. 1 GOG)
Snow Groomer Accident Liability Appeal
n, beim Vorsitzenden geltend machen (Art. 44 Abs. 1 GOG); der Entscheid obliegt jedoch dem in der Hauptsache zuständigen Gericht (Art. 46 Abs. 1 GOG). Mit Erhalt der Vorladung und Bekanntgabe der Gerichtszusammensetzung erhielt die Beklagte gleichzeitig Kenntnis eines
GR_KG_010_JAK-2009-22_2009-10-12 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Surveying Company Invoice Dispute: Recusal Denial Based on Professional Interaction
ich gegen einen Kreispräsi- denten oder eine Kreispräsidentin bzw. deren Stellvertreterin oder Stellvertreter richten, hat gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG das Kantonsgericht (dessen Justizauf- sichtskammer, Art. 5 KGV) zu befinden. Es ist also nicht zu beanstanden, dass der Kreispräs
GR_KG_999_JAK-2009-22_2009-10-12 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Petitioner v. District President and Deputy (Recusal for Economic Relationship)
sich gegen einen Kreispräsidenten oder eine Kreispräsidentin bzw. deren Stellvertreterin oder Stellvertreter richten, hat gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG das Kantonsgericht (dessen Justizaufsichtskammer, Art. 5 KGV) zu befinden. Es ist also nicht zu beanstanden, dass der Kreispräsid
GR_KG_005_BK-2008-54_2009-06-30 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Appeal of Evidence Production Order in Defamation Case
ausserdem den Kreispräsidenten darauf hin, dass er das gestellte Ausstandsbe- gehren gegen seine Person dem Kantonsgericht gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG zum Entscheid zu überweisen habe und keine weiteren Untersuchungshandlungen durchführen dürfe, solange über seinen Ausstand nicht
GR_KG_999_BK-2008-54_2009-06-30 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Complainant v. Defendant (Evidence Admissibility in Defamation Case)
s ausserdem den Kreispräsidenten darauf hin, dass er das gestellte Ausstandsbegehren gegen seine Person dem Kantonsgericht gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG zum Entscheid zu überweisen habe und keine weiteren Untersuchungshandlungen durchführen dürfe, solange über seinen Ausstand nicht
GR_KG_006_ZF-2008-76_2009-05-14 · gr (Art. 46 Abs. 1 GOG)
Property Transfer Dispute Based on Boundary Sketches vs. Stated Area
Fall vorgesehen, dass ein an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestelltes Ausstandsbegehren in Beachtung der Vorschrift von Art. 46 Abs. 1 GOG abgewie- sen und anschliessend das Sachurteil gefällt wurde, was nichts anderes bedeuten kann, als dass eben auch die materielle
GR_KG_999_ZF-2008-76_2009-05-14 · gr (Art. 46 Abs. 1 GOG)
Land Boundary Dispute and Acquisitive Prescription Appeal
Fall vorgesehen, dass ein an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestelltes Ausstandsbegehren in Beachtung der Vorschrift von Art. 46 Abs. 1 GOG abgewiesen und anschliessend das Sachurteil gefällt wurde, was nichts anderes bedeuten kann, als dass eben auch die materielle Be
GR_KG_010_JAK-2009-1_2009-03-02 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Applicant v. District President (Recusal Request)
huldigten Dr. W. in den Ausstand zu treten hat. Solches fällt in die Zuständigkeit der Justizaufsichtskammer, ist sie doch gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG in Verbindung mit Art. 5 der Verordnung über die Organisation des Kantonsgerichts (KGV) berechtigt und verpflichtet, über bestrit
GR_KG_999_JAK-2009-1_2009-03-02 · gr (Art. 46 Abs. 3 GOG)
Motion for Recusal Denied Based on Insufficient Evidence of Bias
huldigten Dr. W. in den Ausstand zu treten hat. Solches fällt in die Zuständigkeit der Justizaufsichtskammer, ist sie doch gemäss Art. 46 Abs. 3 GOG in Verbindung mit Art. 5 der Verordnung über die Organisation des Kantonsgerichts (KGV) berechtigt und verpflichtet, über bestrit