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173.000 GOGLOG CH-GR

Art. 40 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - Gerichtsverwaltung 1. Gesamtgericht

Gerichtsbehörden - Obergericht - Allgemeine Organisation
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Art. 40 GOG — Gerichtsverwaltung 1. Gesamtgericht

1. Dem Gesamtgericht gehören die ordentlichen Mitglieder an.

2. Ihm obliegen

a) der Erlass von Gerichtsverordnungen;

b) die Verabschiedung des Budgets, der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts des Obergerichts sowie der unter seiner Aufsicht stehenden richterlichen Behörden zuhanden des Grossen Rates;

c) die Verabschiedung von Anträgen zuhanden des Grossen Rates, mit denen die Regierung beauftragt werden soll, die Justizverwaltung betreffende Gesetzes- oder Verfassungsvorlagen auszuarbeiten;

d) die Bestellung der Abteilungen und allfälliger Kammern;

e) die Ernennung der Abteilungs- und allfälliger Kammervorsitzenden und der Stellvertretungen;

f) die Wahl der weiteren Mitglieder der Verwaltungskommission und der anderen vom Obergericht zu wählenden Personen;

g) die Koordination der Rechtsprechung unter den Abteilungen;

h) die Beantragung der Amtsenthebung von Mitgliedern des Obergerichts;

i) die Anstellung und Entlassung der festangestellten Mitarbeitenden;

j) die Verabschiedung von Vernehmlassungen;

k) weitere Aufgaben, die ihm durch Gesetz oder Verordnung übertragen werden.

3. Beschlüsse des Gesamtgerichts sind gültig, wenn an der Sitzung oder am Zirkularverfahren mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Gesamtgerichts mitwirken.

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Court Decisions Applying This Provision (31)

GR_KG_005_SK2-2023-34_2024-02-02 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Prosecutor's Application for Replacement of Regional Court in Sexual Offense Case Denied
lieder eines Gerichts erstreckt und demzufolge die Einsetzung eines Ersatzgerichtes zu prüfen ist –, sind nicht etwa gestützt auf Art. 40 Abs. 2 GOG (BR 173.000) von der Justizaufsichtskammer, sondern in An- wendung von Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO von der als strafrechtliche Bes
GR_KG_005_SK2-2023-27_2023-11-29 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Case Transfer Due to Apparent Judicial Conflict of Interest
glieder eines Gerichts erstreckt und demzufolge die Einsetzung eines Ersatzgerichtes zu prüfen ist – sind nicht etwa gestützt auf Art. 40 Abs. 2 GOG (BR 173.000) von der Justizaufsichtskammer, sondern in An- wendung von Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO von der als strafrechtliche Bes
GR_KG_010_JAK-2023-11_2023-04-13 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Canton v. Debtor: Designation of Impartial Court for Enforcement Opposition
ndere Personen dieser Justizbehörde als Rechtsöffnungsrichter wirken können, – dass die Justizaufsichtskammer gestützt auf Art. 40 Abs. 2 GOG das Gericht eines benachbarten Sprengels als zuständig zu erklären hat, wenn sich die Besetzung der zuständigen Instanz e
GR_KG_005_SK2-2020-53_2020-11-30 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Appointment of Substitute Jurisdiction for Criminal Investigation of Regional Court President
___ ein strafrechtliches Verfahren behandeln, in wel- chem eines ihrer Mitglieder Partei sei, – dass er daher gestützt auf Art. 40 Abs. 2 GOG um Einsetzung eines anderen Gerichts ersuche, – dass der Präsident des Regionalgerichts B._____, E._____, in seiner Stel-
GR_KG_006_ZK1-2019-187_2020-11-16 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Appeal Regarding Compensation for Unauthorized Substitution in Court-Appointed Representation
nabhängige Richterinnen und Richter zur Verfügung stünden, weshalb dem- zufolge objektiv gesehen keine Unmöglichkeit im Sinne von Art. 40 Abs. 2 GOG vorliege und die Einsetzung eines unabhängigen Gerichts gestützt auf diese Be- stimmung grundsätzlich nicht vorgesehen sei. Aller
GR_KG_007_ZK2-2020-17_2020-11-04 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Insurance Claim Delay Litigation Concerning Neuroborreliosis Disability Claims
nes Regionalgerichts mit seinen eigenen Richtern infolge Vorliegens von Ausstandsgründen (Art. 47 ff. ZPO) als unmöglich erweist (Art. 40 Abs. 2 GOG). Dies wird im vorliegenden Fall weder behauptet noch erge- ben sich aus den Akten Anhaltspunkte hierfür. Aus diesem Grund ist au
GR_KG_005_SK2-2017-48_2018-01-22 · gr (art. 40 cpv. 2 LOG)
Regional Court Recusal Due to Clerk's Relationships
imento penale in causa. Per questi motivi la domanda di ricusazione del Tribunale regionale Moesa va approvata. 4. Giusta l'art. 40 cpv. 2 LOG qualora un tribunale regionale non possa se- dere al completo con i propri giudici, il Tribunale cantonale lo può completare con
GR_KG_005_SK2-2015-36_2016-02-09 · gr (art. 40 cpv. 2 LOG)
Case Transfer Due to Appearance of Partiality in Small District Court
ento penale in causa. Per questi motivi la domanda di ricusazione del Tribunale distrettuale Moesa va approvata. 4. Giusta l'art. 40 cpv. 2 LOG qualora un tribunale distrettuale non possa se- dere al completo con i propri giudici, il Tribunale cantonale lo può completare c
GR_KG_010_JAK-2015-14_2015-08-11 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
District Court Recusal Request Over Jurisdiction Transfer
stizkörpers betrifft, dass am betreffenden Bezirksgericht nicht mehr ordnungsgemäss verhandelt werden kann. Für diesen Fall sieht Art. 40 Abs. 2 GOG vor, dass das Kantonsgericht ein Bezirksgericht durch Richterinnen oder Richter eines Nachbargerichts ergänzen oder ein anderes G
GR_KG_999_JAK-2015-14_2015-08-11 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Jurisdictional Dispute Regarding Judge Bias and Recusal
stizkörpers betrifft, dass am betreffenden Bezirksgericht nicht mehr ordnungsgemäss verhandelt werden kann. Für diesen Fall sieht Art. 40 Abs. 2 GOG vor, dass das Kantonsgericht ein Bezirksgericht durch Richterinnen oder Richter eines Nachbargerichts ergänzen oder ein anderes G
GR_KG_010_JAK-2014-14_2014-04-29 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Estate Representative Appointment Substitution Due to Conflict of Interest
esetzung des Spruchkörpers oder seine gänzliche Ersetzung Rechnung zu tragen ist (Art. 13 Abs. 2 EGzZPO in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2 GOG; vgl. zum Ganzen statt vieler den Beschluss der Justizaufsichtskammer JAK 13 7 vom 28. Mai 2013), – dass das Kantonsge
GR_KG_999_JAK-2014-14_2014-04-29 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Estate Administration Recusal and Substitution of Court
esetzung des Spruchkörpers oder seine gänzliche Ersetzung Rechnung zu tragen ist (Art. 13 Abs. 2 EGzZPO in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2 GOG; vgl. zum Ganzen statt vieler den Beschluss der Justizaufsichtskammer JAK 13 7 vom 28. Mai 2013), – dass das Kantonsge
GR_KG_010_JAK-2014-12_2014-04-22 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Transfer of Jurisdiction Due to Conflict of Interest in Enforcement Proceedings
ndere Personen dieser Justizbehörde als Rechtsöffnungsrichter wirken können, – dass die Justizaufsichtskammer gestützt auf Art. 40 Abs. 2 GOG das Gericht eines benachbarten Sprengels als zuständig zu erklären hat, wenn sich die Besetzung der zuständigen Instanz e
GR_KG_999_JAK-2014-12_2014-04-22 · gr (Art. 40 Abs. 2 GOG)
Jurisdictional Assignment Due to Conflict of Interest in Payment Order Objection
ndere Personen dieser Justizbehörde als Rechtsöffnungsrichter wirken können, – dass die Justizaufsichtskammer gestützt auf Art. 40 Abs. 2 GOG das Gericht eines benachbarten Sprengels als zuständig zu erklären hat, wenn sich die Besetzung der zuständigen Instanz e
GR_KG_010_JAK-2014-7_2014-03-07 · gr (Art. 40 Abs. 2 und 60 GOG)
Request for Appointment of Independent Authority in Rent Reduction Case Dismissed Due to Lack of Direct Jurisdiction
an- tonsgericht im Verhältnis zu den Bezirksgerichten und der kantonalen Schlich- tungsbehörde für Gleichstellungssachen (Art. 40 Abs. 2 und 60 GOG), – dass nach der Praxis der Justizaufsichtskammer in einem Fall, in welchem von Anfang an absehbar ist, dass sowohl eine