170.800
PMVOGP
CH-GR
Art. 9 Verordnung über das Parkplatzmanagement der kantonalen Verwaltung (PMV) - Gebührenpflichtige Benützung
Art. 9 PMV — Gebührenpflichtige Benützung
1. Die Gebühren für die Benützung der Parkplätze bemessen sich wie folgt (Werte inkl. Mehrwertsteuer)
a) gedeckte Parkplätze: 120 Franken pro Monat;
b) ungedeckte Plätze: 80 Franken pro Monat;
c) für Mitarbeitende ohne Parkberechtigung: 5 Franken pro Halbtag;
d) für Dritte: 1.50 Franken pro Stunde.
2. Die Parkberechtigung wird mittels elektronischer Registrierung oder einer technischen Einrichtung vor Ort sichergestellt. Die Gebühren nach Absatz 1 Litera a und Litera b werden den Mitarbeitenden monatlich vom Lohn abgezogen.
3. Bei Missachtung der Gebührenordnung kann das HBA eine Bearbeitungsgebühr von 50 Franken erheben.