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170.800 PMVOGP CH-GR

Art. 9 Verordnung über das Parkplatzmanagement der kantonalen Verwaltung (PMV) - Gebührenpflichtige Benützung

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Art. 9 PMV — Gebührenpflichtige Benützung

1. Die Gebühren für die Benützung der Parkplätze bemessen sich wie folgt (Werte inkl. Mehrwertsteuer)

a) gedeckte Parkplätze: 120 Franken pro Monat;

b) ungedeckte Plätze: 80 Franken pro Monat;

c) für Mitarbeitende ohne Parkberechtigung: 5 Franken pro Halbtag;

d) für Dritte: 1.50 Franken pro Stunde.

2. Die Parkberechtigung wird mittels elektronischer Registrierung oder einer technischen Einrichtung vor Ort sichergestellt. Die Gebühren nach Absatz 1 Litera a und Litera b werden den Mitarbeitenden monatlich vom Lohn abgezogen.

3. Bei Missachtung der Gebührenordnung kann das HBA eine Bearbeitungsgebühr von 50 Franken erheben.

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