7.1-9
CH-GL
Art. 2 Bauordnung Obstalden - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Bauordnung Obstalden — Geltungsbereich
1. Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Sie findet Anwendung auf Neu-, An-, Um- und Aufbauten jeder Art, Fassadenrenovationen und Tiefbauten sowie Zweck- und Nutzungsänderungen.