Einleitung
Statutory Text (5 Provisions)
1. Das Kulturleitbild der Gemeinde Glarus Nord umschreibt allgemein gültige Grundsätze und Richtlinien für die Kulturpolitik und Kulturförderung. Es liefert keine detaillierten und abschliessenden Handlungsanweisungen. Die Kulturförderung braucht - im Rahmen formulierter Zielsetzungen - ein gewisses Mass an Freiheit. Sie muss flexibel sein und auf aktuelle Bedürfnisse reagieren können. Kulturelle Entwicklungen stehen in einer Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Entwicklungen. Starre Vorgaben werden der Komplexität und Dynamik solcher Entwicklungen nicht gerecht.
2. Das kulturelle Leben einer Gemeinde von der Grösse einer Stadt ist ein wichtiger Standortfaktor. Kulturschaffen und kulturelle Institutionen sind dank ihrer Umwegrentabilität auch wichtige Wirtschaftsfaktoren. Das gleiche gilt für Erhalt und Pflege unserer Ortsbilder und der Kulturlandschaften. Ein vielseitiges Kulturangebot überträgt das Image einer Gemeinde nach aussen und innen. Kultur schafft Identität, Erlebnis- und Kommunikationsmöglichkeiten. Glarus Nord verfügt über ein vielseitiges und hochstehendes Kulturangebot mit teilweise überregionaler Ausstrahlung. Ziel der Kulturpolitik ist, das bestehende Niveau zu halten und neues innovatives Kulturschaffen zu fördern.
3. Kultur kann nicht verordnet werden, aber kommunale Massnahmen können kulturelles Bewusstsein und Schaffen unterstützen und ermöglichen. Der Gemeinderat Glarus Nord betrachtet daher Kulturförderung als notwendige kommunale Aufgabe.
1. Das Kulturangebot basiert auf Eigeninitiative und richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen. Das Dorf- und Gemeindeleben mit seinen Vereinen und Projekten wird über geeignete Strukturen unterstützt. Wir tragen Sorge zum kulturellen Erbe und fördern zudem die Identität Glarus Nord.
1. Kultur ist alles, was dem Individuum erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft und auch gegenüber dem heimatlichen Erbe zurechtzufinden, alles, was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu können (Definition des Europarates).
2. Kultur (zu lat. cultura «Bearbeitung, Pflege, Ackerbau», von colere «pflegen, verehren, den Acker bestellen») ist im weitesten Sinne alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt, im Unterschied zu der von ihm nicht geschaffenen und nicht veränderten Natur. Kulturleistungen sind alle formenden Umgestaltungen eines gegebenen Materials, wie in der Technik oder der bildenden Kunst, aber auch geistige Gebilde wie etwa Recht, Moral, Religion, Wirtschaft und Wissenschaft (Definition Wikipedia).
3. Es gibt nicht nur eine Kultur. Vielmehr bestehen zahlreiche Kulturen, von denen jede die besondere Beziehung einer Gruppe von Menschen zur Gesellschaft widerspiegelt. Glarus Nord weist einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen in der Wohnbevölkerung auf. Kulturpraxis bedeutet auch Toleranz und Verständnis gegenüber Anderssprachigen, gesellschaftliche Zusammenarbeit und aktive Integration der unterschiedlichen Lebensformen.
1. Die Kulturpolitik und Kulturförderung der Gemeinde Glarus Nord stützt sich auf die Verfassung des Kantons Glarus vom 1. Mai 1988, insbesondere auf Art. 40 Kulturförderung; Erwachsenenbildung; Jugendarbeit, Abs. 1: «Der Kanton und die Gemeinden fördern das kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Schaffen» sowie auf die Gemeindeordnung Glarus Nord vom 21. Juni 2013, insbesondere auf Art. 4 Aufgaben, Abs. 5: «Die Gemeinde trifft Vorkehrungen zum Erhalt und zur Förderung des kulturellen Lebens in den Dörfern.»
2. Der Gemeinderat trägt die Gesamtverantwortung für die Kulturpolitik und Kulturförderung. Das Ressort Gesellschaft führt im Auftrag des Gemeinderates die Geschäfte im Bereich Kultur. Die Kulturkommission berät den Gemeinderat und das Ressort bei kulturpolitischen Fragestellungen.
3. Die Gemeinde Glarus Nord fördert und unterstützt ein vielfältiges, lebendiges kulturelles Leben. Sie schafft dazu Voraussetzungen, indem sie bei der Bereitstellung von Räumen, Plätzen und Infrastrukturen hilft und finanzielle und ideelle Beiträge leistet. Aufgrund der Siedlungsstruktur und der Geschichte der noch relativ jungen Gemeinde Glarus Nord - zusammengewachsen aus acht ehemals selbständigen Gemeinden - wird dabei sowohl die dörfliche Kultur aufrechterhalten und bestärkt als auch die Schaffung einer umfassenden, neuen «Glarus-Nord-Kultur» gefördert.
1. Zum Erhalt und zur Förderung der dörflichen Kultur mit ihren vielfältigen Traditionen und insbesondere den verdienten Tätigkeiten von Vereinen, Körperschaften und Einzelpersonen hat der Gemeinderat Dorfkommissionen geschaffen. Zurzeit bestehen Dorfkommissionen in Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis und Kerenzen mit in der Regel drei Mitgliedern, welche ebenfalls vom Gemeinderat bestimmt werden. Die Vorsitzenden der Dorfkommissionen treffen sich regelmässig mit dem Bereichsleiter. Rechte und Pflichten der Dorfkommissionen werden in einem Pflichtenheft geregelt, welches der Gemeinderat erlässt und jederzeit abändern kann. Der Gemeinderat ist berechtigt, neue Dorfkommissionen zu schaffen, wenn er es für notwendig erachtet (z. B. für jedes Dorf auf Kerenzen separat) oder auch Dorfkommissionen aufzulösen, wenn sie dem Pflichtenheft nicht gerecht werden oder gar dagegen verstossen.
2. Zur Schaffung einer «Glarus-Nord-Kultur» mit der Grundidee, unseren aktiven Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Identität und Heimat in der Gemeinde Glarus Nord zu geben, hat der Gemeinderat eine Kulturkommission ins Leben gerufen. Die Kulturkommission umfasst mindestens fünf Mitglieder, das Sekretariat wird durch das Ressort Gesellschaft gewährleistet. Die Mitglieder werden für vierjährige Amtszeiten vom Gemeinderat gewählt und sollen verschiedene Fachrichtungen vertreten
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| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | Bildende Kunst (Malerei und Grafik, Bildhauerei). | | |
3. Zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen Behörde, operativer Umsetzung und Finanzierung hat der Bereichsleiter Einsitz in der Kommission. Rechte und Pflichten der Kulturkommission werden in einem Pflichtenheft geregelt, welches der Gemeinderat erlässt und jederzeit abändern kann. Zur Förderung der regionalen Kultur unterstützt die Gemeinde die zwei Kulturpartner Kulturforum Brandluft und Kulturbühne Lihn.
4. Für den Erhalt und die Förderung der bestehenden Bibliotheken in Bilten, Niederurnen, Oberurnen (zurzeit reine Schulbibliothek), Näfels (gegenwärtig reine Schulbibliothek), Mollis und auf Kerenzen wirkt die Bibliothekskommission, welche sich aus VertreterInnen der einzelnen Bibliotheken und dem Bereichsleiter zusammensetzt. Alle Mitarbeiterinnen der Bibliotheken sind gehalten, eine entsprechende Ausbildung auszuweisen, die Bibliotheken verfügen über ein gemeinsames elektronisches Bibliotheksprogramm, welches durch die Bibliothek Niederurnen geführt wird.
5. In der Rechtsnachfolge der Gemeinde Mollis übernimmt der Gemeinderat Glarus Nord die Museumskommission des Ortsmuseums Mollis. Auch dessen Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.
6. Im Weiteren ist das Ressort Gesellschaft für die Organisation und Durchführung von Festivitäten und Anlässen jeder Art zuständig, seien es Näfelser Fahrt, Chilbenen, Chlausmärkte, Fasnacht oder regionale Anlässe beispielsweise auf dem Areal des Flugplatzes Mollis.