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1.6-1 OGCOrgROrganisationsreglement CH-GL

Art. 43 Organisationsreglement - Personalkompetenzen

Operative Bestimmungen für Gemeinderat und Behörden
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Art. 43 Organisationsreglement — Personalkompetenzen

1. Personalkompetenzen: In Anlehnung an dieses Organisationsreglement verwirklicht die Gemeinde Glarus Nord ein zeitgemässes Personalmanagement. Die Personalpolitik konzentriert sich auf die Themen Rekrutierung, Personalführung und Zusammenarbeit, Förderung und Entwicklung sowie Personalbindung. Die Mitarbeitenden stehen im Zentrum.

2. Anstellung des Personals: Bereichs-, Abteilungs-, Hauptschul- und Schulleiter werden durch den Gemeinderat gewählt. Lehrpersonen werden im Rahmen des Budget- und / oder Stellenplans durch den Hauptschulleiter angestellt. Das übrige Personal sowie Aushilfen und temporäre Mitarbeitende werden im Rahmen des Budget- und / oder Stellenplans durch den Gemeindepräsidenten gewählt (vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen der Gemeindeordnung). Der betreffende Bereichsleiter unterbreitet jeweils ein schriftliches Gesuch zur Anstellung, welcher der Unterstützung des Bereichsleiters Personal bedarf, um anschliessend dem Gemeinderat bzw. Gemeindepräsidenten vorgebracht zu werden. Sämtliche Arbeitsverträge mit Ausnahme derjenigen der Lehrpersonen werden vom Gemeindepräsidenten und vom Bereichsleiter Personal unterzeichnet (i.V.m. Art. 40). Arbeitsverträge von Lehrpersonen werden von der Hauptschulleitung und dem Bereichsleiter Personal unterzeichnet (i.V.m. Art. 40).

3. Lohnbandeinstufung

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) **\*** | Der Bereichsleiter Personal weist jede Stelle einem Lohnband im Rahmen der Funktionenstruktur zu; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) **\*** | Die Gesamtfunktionenstruktur bedarf der Verabschiedung im Gemeinderat. Die Zuweisung von neuen Funktionen erfolgt im Rahmen der Funktionsbewertung unter Einbezug des zuständigen Bereichsleiters bzw. des Hauptschulleiters. | | |

4. Massnahmen zur Auflösung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Sämtliche Massnahmen in Bezug auf die Auflösung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (exkl. Lehrpersonen) bedürfen unter Einbezug des Bereichsleiters Personal der vorgängigen Genehmigung des Gemeindepräsidenten. Diesbezügliche Entscheide werden vom Gemeindepräsidenten (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) und bei Lehrpersonen vom Hauptschulleiter (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) und vom Bereichsleiter Personal (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) unterzeichnet.

5. Aus- und Weiterbildung: Aus- und Weiterbildungsanträge müssen durch den Bereichsleiter Personal und den Bereichsleiter genehmigt werden. Im Budgetprozess erstellt der Bereichsleiter Personal eine zentrale Übersicht. Die Kosten werden in den jeweiligen Bereichen budgetiert.

6. Leistungsbeurteilung: Die Linienvorgesetzten qualifizieren ihre Mitarbeitenden regelmässig und führen im Rahmen des LED (Leistungs- und Entwicklungsdialog) Gespräche durch, welche schlussendlich auch der leistungsorientierten Entlöhnung Rechnung tragen.

7. Lehrlingsausbildung: Die Absolvierung einer attraktiven Lehre auf der Gemeinde basiert auf qualifizierten Ausbildern und auf fundierten Einsätzen in verschiedenen Bereichen der Gemeinde. Die Betreuung der Lernenden umfasst regelmässige Standortgespräche in betrieblicher und schulischer Hinsicht, um gezielt Massnahmen zur Unterstützung oder Förderung der Lernenden in spezifischen Bereichen zu treffen.

8. HR-Rhythmus: Zur Koordination der Personalaktivitäten erlässt der Bereichsleiter Personal jährlich einen Tätigkeitenfahrplan, woraus die Linienvorgesetzten ersehen, wann sie welche Personalaufgaben zu erledigen haben.

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