Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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1.6-1 OGCOrgROrganisationsreglement CH-GL

Art. 36 Organisationsreglement - Sitzungsvorbereitung

Operative Bestimmungen für Gemeinderat und Behörden
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Art. 36 Organisationsreglement — Sitzungsvorbereitung

1. Der Vorsitzende erstellt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Protokollführer die Traktandenliste. Diese muss bei wöchentlichen Sitzungen in der Regel zwei Tage vor der Sitzung bei den Mitgliedern eintreffen bzw. fünf Tage bei zweiwöchentlichen Sitzungen. Anträge und / oder notwendige Unterlagen werden über das Geschäftsverwaltungsprogramm CMI zugestellt.

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