153.320
ISBDSIISV
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Informationssicherheit (ISV) - Regierungsrat
Zuständigkeiten und Aufgaben - Strategische Ebene
§ 3 ISV — Regierungsrat
1. Der Regierungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit.
2. Er legt die Informationssicherheitsstrategie fest und steuert mit einem Informationssicherheits-Management-System die Umsetzung der Informationssicherheitsstrategie und stellt deren zeitgerechte Anpassung an veränderte Verhältnisse sicher.