Legislator · Kanton Basel-Stadt — Gesetzessammlung
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153.320 ISBDSIISV CH-BS

§ 3 Verordnung über die Informationssicherheit (ISV) - Regierungsrat

Zuständigkeiten und Aufgaben - Strategische Ebene
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§ 3 ISV — Regierungsrat

1. Der Regierungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit.

2. Er legt die Informationssicherheitsstrategie fest und steuert mit einem Informationssicherheits-Management-System die Umsetzung der Informationssicherheitsstrategie und stellt deren zeitgerechte Anpassung an veränderte Verhältnisse sicher.

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