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152.330 CH-BS

§ 1 Ausgabenreglement für die Grossratskommissionen - Kommissionsbudgets

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§ 1 Ausgabenreglement für die Grossratskommissionen — Kommissionsbudgets

1. Im Budget des Grossen Rates wird jährlich ein Betrag für Kommissionsauslagen eingestellt. Dieser beläuft sich für die Oberaufsichts- und Sachkommissionen auf Fr. 20'000, für alle anderen Kommissionen, inklusive der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen (IGPKs) unter baselstädtischem Präsidium auf Fr. 5'000.

2. Das Kommissionspräsidium ist verantwortlich für die Einhaltung des Budgets.

3. Für Bestellungen und Aufträge ab Fr. 1'000 braucht es einen Beschluss der Kommission, über kleinere Ausgaben innerhalb des Kommissionsbudgets entscheidet das Kommissionspräsidium im Interesse der Kommissionen selbständig.

4. Die getätigten Ausgaben werden dem Ratsbüroausschuss jeweils Ende Juni und Ende Dezember zur Kenntnis gebracht.

Kommissionsbudgets § 2 Ausgabenreglement für die Grossratskommissionen →

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