Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
143.51 CH-BL

Geltungsbereich

13 Articles / Provisions · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Table of Provisions (13)

Statutory Text (13 Provisions)

1. Diese Verordnung regelt die Kanzlei-, Inspektions- und Bewilligungsgebühren, welche die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich erhebt.

1. Die Gebühr beträgt für die Berufsausübungsbewilligung

a. eines universitären Medizinalberufes: CHF 600.-;

b. eines Psychotherapieberufes: CHF 600.-;

c. einer komplementärmedizinischen Tätigkeit: CHF 400.-;

d. als Drogistin / Drogist: CHF 400.-;

e. eines anderen nach dem Gesundheitsgesetz bewilligungspflichtigen Berufes: CHF 300.-;

f. als Stellvertreterin oder Stellvertreter oder als Assistentin oder Assistent: CHF 200.-.

2. Für Bewilligungen, die aufgrund des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über den Binnenmarkt ausgestellt werden, wird keine Gebühr erhoben.

3. Die Gebühr für die Bestätigung der Meldung von meldepflichtigen Tätigkeiten beträgt CHF 100.-.

1. Für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird eine Gebühr von CHF 75.- erhoben.

1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung für Geburtshäuser, medizinische Laboratorien, nach dem Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998[[5]](#paragraphtext_content_fn_1037178_2_5_c) [über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung](https://db.clex.ch/link/Bund/810.11/de) bewilligungspflichtige Institutionen, Krankentransport- und Rettungsunternehmen, Spitex-Organisationen, Tages- und Nachtstätten sowie weitere bewilligungspflichtige Organisationen im Gesundheitsbereich beträgt

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a. | für die Bewilligungserteilung | | CHF 400-1'000.-; |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b. | für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf | | CHF 200.-. |

1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung für Pflegeheime und Pflegewohnungen beträgt

a. für die Bewilligungserteilung CHF 1‘000-5'000.-;

b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 500-1‘000.-.

1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung für Spitäler beträgt

a. für die Bewilligungserteilung CHF 1'000-5'000.-;

b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 500-1'000.-.

1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung für öffentliche Apotheken, Praxisapotheken und Drogerien sowie Hausapotheken von Spitälern, Heimen, Spitexorganisationen und anderen Betrieben beträgt

a. für die Bewilligungserteilung CHF 400-1‘000.-;

b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 200.-.

1. Die Gebühr für die Bewilligung zur Lagerung von Blut und Blutprodukten beträgt

a. für die Bewilligungserteilung: CHF 400.-;

b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf: CHF 200.-.

1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen beträgt

a. für die Bewilligungserteilung CHF 400.-;

b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 200.-.

2. Für den Versand von Rezeptblöcken für Betäubungsmittel wird eine Gebühr von CHF 50.-, inklusive Porto und Verpackung, erhoben.

1. Die Gebühr für Kontrollen und Inspektionen im Rahmen des Vollzuges der eidgenössischen Medizinalberufegesetzgebung, der Heilmittelgesetzgebung, der Betäubungsmittelgesetzgebung sowie der kantonalen Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitsberufe wird nach Aufwand berechnet und beträgt CHF 220.- pro Stunde.

1. Für die Bearbeitung von Mutationen bei bestehenden Bewilligungen wird eine Gebühr von CHF 100-300.- erhoben.

2. Für die Bearbeitung von Mutationen, die nicht ordnungsgemäss gemeldet wurden, kann zusätzlich zur Gebühr gemäss Abs. 1 eine Aufwandentschädigung von bis zu CHF 100.- erhoben werden.

1. Die Bewilligungs- und Kanzleigebühr für weitere amtliche Tätigkeiten, welche in dieser Verordnung nicht namentlich aufgeführt sind, beträgt CHF 50-600.-.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →