140.52
CH-BL
§ 2 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden - Tätigkeiten
§ 2 Verordnung über das IT-Forum Kanton-Gemeinden — Tätigkeiten
1. Der Forumsdialog umfasst insbesondere das Aufnehmen und Sichten, das Prüfen und Beurteilen sowie das Vertiefen und Nachverfolgen von technischen und politischen Informatik- und Digitalisierungsanliegen und -entwicklungen.
2. Das Forum kann Empfehlungen an den Regierungsrat, an die Direktionen, an die Landeskanzlei, an den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden («VBLG»), an den Gemeindefachverband Basel-Landschaft («GFV BL») und an die Einwohnergemeinden abgeben.
3. Es fragt bei den Empfängerinnen und Empfängern von Empfehlungen periodisch nach der Umsetzung der Empfehlungen nach.