Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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140.25 CH-BL

Regelungsbereich

8 Articles / Provisions · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (8)

Statutory Text (8 Provisions)

1. Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit für die Genehmigung der Gemeindeordnung und der Gemeindereglemente sowie der kommunalen und interkommunalen Verträge mit reglementswesentlichem Inhalt («Verträge»).

1. Der Regierungsrat ist zuständig für die Genehmigung der

a. Gemeindeordnungen,

b. Planungs- und Bauvorschriften der Gemeinden,

c. Reglemente über Urnenwahlen und -abstimmungen,

d. Reglemente und Verträge mit finanziellen Auswirkungen auf den Kanton,

e. Verträge über gemeinsame Behörden,

f. Verträge über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden,

g. Statuten der Zweckverbände,

h. Beitritte zu ausserkantonalen Zweckverbänden,

i. Statuten der Burgerkorporationen.

1. Die Finanz- und Kirchendirektion ist zuständig für die Genehmigung von Reglementen und Verträgen aus folgenden Sachbereichen

a. Behörden und Kommissionen,

b. Organisation und Verwaltung,

c. Personal,

d. Steuern,

e. Fonds,

f. EL-Zusatzbeiträge,

g. Benützung und Gebühren für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen,

h. Baurechte,

i. Feuerwehr,

j. * Bürgernutzen,

k. * Mietzinsbeiträge.

1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ist zuständig für die Genehmigung von Reglementen und Verträgen aus folgenden Sachbereichen

a. Innovationsförderung,

b. Wohnbauförderung,

c. Wohnungsabnahme,

d. * ...

e. Markt,

f. Hunde,

g. Reittiere,

h. Flur,

i. Waldnutzung,

j. Gabholz,

k. Hütten, die einem Rodungsverfahren unterstellt gewesen sind,

l. Revierverbände,

m. Betreuung und Pflege durch Bezugspersonen,

n. Kinder- und Jugendzahnpflege,

o. Friedhof und Begräbnis.

1. Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist zuständig für die Genehmigung von Reglementen und Verträgen aus folgenden Sachbereichen

a. Wasser,

b. Abwasser,

c. Abfall,

d. Umweltschutz,

e. Öl- und Gasfeuerungskontrolle,

f. Submission,

g. Gemeindeantennen,

h. Energie.

1. Die Sicherheitsdirektion ist zuständig für die Genehmigung von Reglementen und Verträgen aus folgenden Sachbereichen

a. Polizei,

b. Katastrophenorganisation,

c. Videoüberwachung,

d. Banntagsschiessen,

e. Reklamen,

f. Parkieren,

g. * Einbürgerung,

h. * Stiftungsaufsicht,

i. * frühe Sprachförderung.

1. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ist zuständig für die Genehmigung von Reglementen und Verträgen aus folgenden Sachbereichen

a. Primarstufe,

b. Musikschule,

c. Verpflegung von Schülerinnen und Schülern,

d. Beiträge an den Schulweg,

e. familienergänzende Kinderbetreuung,

f. Gemeindebibliotheken und Schulbibliotheken,

g. Jugendhäuser.

1. Vor der Genehmigung eines Reglements oder Vertrags hat die Direktion die Stellungnahme jener Direktionen einzuholen, die mit dem Reglement bzw. Vertrag ebenfalls inhaltlich befasst sind.

2. Können sich die an der Genehmigung beteiligten Direktionen nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat über die Genehmigung.

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