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GpR
CH-BL
§ 50a Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Gleichzeitige Abstimmungen
Besondere Fälle bei Totalrevision der Verfassung
§ 50a GpR — Gleichzeitige Abstimmungen
1. Bei der Verfassungsrevision können Grundsatzabstimmungen gleichzeitig mit der Abstimmung über die Einleitung einer Totalrevision oder einer Teilrevision durchgeführt werden.