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CH-BL
§ 10 Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG) - Zusammensetzung
Schlichtungsstelle - Verfahren in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen
§ 10 EG GlG — Zusammensetzung
1. Die Schlichtungskommission tagt in Dreierbesetzung und wird vom Sekretariat einberufen.