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106 PublG CH-BL

§ 4 Publikationsgesetz (PublG) - Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen
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§ 4 PublG — Amtsblatt

1. Im Amtsblatt werden die vom eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Recht vorgesehenen amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.

2. Weitere amtliche Bekanntmachungen können im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht.

3. Amtliche Bekanntmachungen können im Amtsblatt durch Verweis auf den Titel sowie Fundstelle oder Bezugsquelle veröffentlicht werden, wenn sie anderweitig im Internet zugänglich sind oder der Inhalt für das Amtsblatt nicht geeignet ist.

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