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151.211 GORGC CH-BE

Art. 25 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Aufgaben und Befugnisse 1. Sessionen

Organisation des Grossen Rates - Büro des Grossen Rates - Büro
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Art. 25 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) — Aufgaben und Befugnisse 1. Sessionen

1. Das Büro plant und bereitet die Sessionen des Grossen Rates vor.

2. Es beschliesst den Sessionsplan und das Sessionsprogramm.

3. Es beschliesst Vorverschiebungen des Zeitpunkts der Bestellung von Ratsorganen.

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