151.211
GORGC
CH-BE
Art. 25 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Aufgaben und Befugnisse 1. Sessionen
Organisation des Grossen Rates - Büro des Grossen Rates - Büro
Art. 25 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) — Aufgaben und Befugnisse 1. Sessionen
1. Das Büro plant und bereitet die Sessionen des Grossen Rates vor.
2. Es beschliesst den Sessionsplan und das Sessionsprogramm.
3. Es beschliesst Vorverschiebungen des Zeitpunkts der Bestellung von Ratsorganen.