Legislator · Kanton Appenzell Innerrhoden — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.313 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden — Gesetzessammlung 172.313

2 Articles / Provisions · Kanton Appenzell Innerrhoden — Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Statutory Text (2 Provisions)

1. Die Lehrkräfte am Gymnasium und die Landesschulkommission können das Anstellungsverhältnis durch schriftliche Kündigung auf Ende eines Semesters auflösen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem letzten Schultag des Semesters erfolgen.

2. Die Auflösung des Anstellungsverhältnisses mit anderen Fristen und auf andere Termine ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

3. Aus wichtigen Gründen kann das Anstellungsverhältnis jederzeit fristlos aufgelöst werden.

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →