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210.114 BVSA CH-AG

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Entschädigungsreglement BVSA) - Entschädigung des Präsidiums (BVSA)

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Statutory Text (3 Provisions)

1. Die Entschädigung der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten des Verwaltungsrats der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) beträgt pro Amtsjahr pauschal Fr. 20'000.-.

2. Die Spesenpauschale beträgt pro Amtsjahr Fr. 1'000.-.

3. Der Anspruch auf die Entschädigungs- und Spesenpauschale verringert sich bei unterjähriger Amtsdauer anteilsmässig (pro rata temporis).

1. Die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats der BVSA beträgt pro Amtsjahr pauschal Fr. 10'800.-.

2. Die Spesenpauschale beträgt pro Amtsjahr Fr. 700.-.

3. Der Anspruch auf die Entschädigungs- und Spesenpauschale verringert sich bei unterjähriger Amtsdauer anteilsmässig (pro rata temporis).

1. Dieses Reglement ist vom Verwaltungsrat mit Beschluss vom 22. April 2013 verabschiedet worden und tritt vorbehältlich der Genehmigung durch den Regierungsrat per 1. August 2013 in Kraft.

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