Legislator · Kanton Aargau — Gesetzessammlung
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197.100 CH-AG

Kanton Aargau — Gesetzessammlung 197.100

2 Articles / Provisions · Kanton Aargau — Gesetzessammlung
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Statutory Text (2 Provisions)

1. Der gemeineidgenössische Dank-, Buss- und Bettag soll künftig, und zwar mit dem gegenwärtigen Jahr (1832) angefangen, in allen Ständen der Eidgenossenschaft immer gleichzeitig am dritten Sonntag des Septembers gefeiert werden.

1. Der eidgenössische Vorort wird beauftragt, diese Schlussnahme unverweilt sämtlichen Ständen mit der Einladung zur Kenntnis zu bringen, die angemessenen Anordnungen zu treffen, auf dass derselben überall genau nachgelebt werde.

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