Legislator · Kanton Aargau — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
131.100 GPRRGPCGP CH-AG

§ 62e Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Hinterlegung

Referendum und Initiative - Referendum und Initiativen in Gemeinden und Gemeindeverbänden
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (92 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 62e GPR — Hinterlegung

1. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Initiativ- oder Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.

← § 62d GPR Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Umschreibung § 62f GPR →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →