131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 62 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - 9. Publikation
Referendum und Initiative - Volksinitiativen im Kanton
§ 62 GPR — 9. Publikation
1. Beschlüsse des Grossen Rates über die Gültigkeit eines Initiativbegehrens sowie der Rückzug eines solchen sind im Amtsblatt zu publizieren.