Legislator · Kanton Aargau — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
131.100 GPRRGPCGP CH-AG

§ 62 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - 9. Publikation

Referendum und Initiative - Volksinitiativen im Kanton
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (92 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 62 GPR — 9. Publikation

1. Beschlüsse des Grossen Rates über die Gültigkeit eines Initiativbegehrens sowie der Rückzug eines solchen sind im Amtsblatt zu publizieren.

← § 61 GPR Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Umschreibung § 62a GPR →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →