Legislator · Deutschland — Nationale Gesetzgebung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
AUG§1Abs2Bek 14 DE

Vierzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

1 Articles / Provisions · Deutschland — Nationale Gesetzgebung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Statutory Text (1 Provisions)

Vierzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist: 1.in den Vereinigten Staaten von Amerika, beschränkt auf Kindesunterhalt, im Verhältnis zuColorado undVirginia;2.in Kanada im Verhältnis zuNeuschottland.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 11. Mai 1992 (BGBl. I S. 991). Der Bundesminister der Justiz

in den Vereinigten Staaten von Amerika, beschränkt auf Kindesunterhalt, im Verhältnis zu

Colorado und

Virginia;

in Kanada im Verhältnis zu

Neuschottland.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →