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AUG§1Abs2Bek 11-1987 DE

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

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Statutory Text (1 Provisions)

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist: 1.In den Vereinigten Staaten von Amerika:GeorgiaIdahoIllinoisMarylandSouth DakotaTennessee2.In Kanada:Yukon Territorium3.SüdafrikaDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 20. Juli 1987 (BGBl. II S. 420).Der Bundesminister der Justiz

In den Vereinigten Staaten von Amerika

Georgia

Idaho

Illinois

Maryland

South Dakota

Tennessee

In Kanada

Yukon Territorium

Südafrika

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