AMG 1976
DE
§ 4c Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 4c
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht mit einem Konzept zur Schaffung eines indikationsbezogenen Registers für Arzneimittel für neuartige Therapien nach § 4 Absatz 9 des Arzneimittelgesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zu erarbeiten.