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AMG 1976 DE

§ 4c Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
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§ 4c

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht mit einem Konzept zur Schaffung eines indikationsbezogenen Registers für Arzneimittel für neuartige Therapien nach § 4 Absatz 9 des Arzneimittelgesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zu erarbeiten.

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