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181.34 CH-ZH

Vertrag zwischen dem Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Bereinigung der Grenzen zwischen der Evangelischen Kirchgemeinde AadorfAawangen und der Evangelischreformierten Kirchgemeinde Elgg

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Vertrag

181.34

zwischen dem Evangelischen Kirchenrat

des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat

des Kantons Zürich über die Bereinigung

der Grenzen zwischen der Evangelischen Kirch-

gemeinde Aadorf-Aawangen und der Evangelisch-

reformierten Kirchgemeinde Elgg

(vom 16. Januar/13. März 1974)1

Zwischen dem Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau und

dem Regierungsrat des Kantons Zürich, nach Anhören des Kirchen-

rates des Kantons Zürich, wird folgendes vereinbart

1. Die Ortschaften Hagenbuch und Egghof (politische Gemeinde

Hagenbuch) sowie der Hof Haggenberg (politische Gemeinde Elgg)

werden von der Evangelischen Kirchgemeinde Aadorf-Aawangen ab-

getrennt und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Elgg zuge-

teilt.

2. Die Grenze zwischen den Kirchgemeinden Aadorf-Aawangen

und Elgg fällt mit der Kantonsgrenze zusammen.

3. Zwischen den beteiligten Kirchgemeinden erfolgt keine ver-

mögensrechtliche Auseinandersetzung.

4. Evangelische Kirchgenossen aus den abgetrennten Gebieten,

deren Ehegatten vor Inkrafttreten dieses Vertrages in Aawangen oder

Aadorf bestattet wurden, können auf Verlangen ihrer Angehörigen

ebenfalls daselbst bestattet werden. Die Kosten trägt die politische Ge-

meinde Hagenbuch gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom

17. Dezember 1973.

5. Dieser Vertrag tritt auf den 1. April 1974 in Kraft. Er ist in den

Amtsblättern der Kantone Zürich und Thurgau zu veröffentlichen und

in die Kantonalen Gesetzessammlungen aufzunehmen.

1 OS 45, 43 und GS I, 718.

1. 1. 16-91

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