Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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171.1 KRGLGC CH-ZH

Art. 139a : Kantonsratsgesetz (KRG)

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Art. 139a

24 1 Der Zürcher Zukunftspreis wird an Personen oder Or-

ganisationen verliehen, die sich mit herausragenden Leistungen oder

Projekten um den Kanton Zürich verdient gemacht haben.

2 Der Kantonsrat verleiht den Zukunftspreis.

3 Er erlässt ein Reglement.

Anerkennung

12. Teil: Jugendparlament

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