Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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142.11 MERVOSARHOCRA CH-ZH

Art. 13 : Verordnung über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERV)

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Art. 13

12 Das Gemeindeamt veröffentlicht auf seiner Website eine

Liste der Datenbezüger und der von diesen aus der KEP nach § 23

Abs. 4 MERG bezogenen Daten.

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