Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 87

1 Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel auf- Spezial-

grund einer Rechtsgrundlage zweckgebunden sind.

2 Sie sind zulässig für

a. Eigenwirtschaftsbetriebe,

b. Fonds, die das übergeordnete Recht vorsieht,

c. Rücklagen aus Verwaltungsbereichen mit Globalbudget gemäss

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