Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 86

1 Die Rechnung wird über den gesamten Haushalt der Einheit des

Gemeinde als Einheit geführt. Sie besteht aus

a. der Hauptrechnung einschliesslich Spezialfinanzierungen,

b. den Sonderrechnungen.

2 Die Einnahmen der Gemeinde fliessen in den allgemeinen Ge-

meindehaushalt. Davon ausgenommen sind Einnahmen, die aufgrund

ihrer Zweckbestimmung einer Spezialfinanzierung zuzuweisen oder

als Sonderrechnung zu verwalten sind.

Haushalts

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Court Decisions Applying This Provision (1)

ZH_VG_001_-VB-2020-00626_2021-02-18 · zh (§ 86 GG)
Supervisory Annulment of Transfer of Jubilee Dividend to Special Account
tiess somit klar gegen diese Bestimmungen (zum Ganzen E. 4). Die Bedeutung, welche dem Grundsatz der Einheit des Haushalts gemäss § 86 GG beizumessen ist, rechtfertigte eine aufsichtsrechtliche Aufhebung des Gemeindeversammlungsbeschlusses, obwohl dieser bereits form