Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 82

1 Die Zusammenarbeit von Gemeinden mit Gemeinden

anderer Kantone erfordert einen Vertrag zwischen den Kantonen.

2 Darin kann das Recht eines anderen Kantons für anwendbar

erklärt werden.

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