Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 71

Mit einem Anschlussvertrag können die Gemeinden verein- Anschluss-

baren, dass eine Gemeinde eine oder mehrere Aufgaben für eine vertrag

andere Gemeinde erfüllt oder dieser die Benutzung von öffentlichen

Einrichtungen ermöglicht.

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