Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 7

1 Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergeb-

nisse werden veröffentlicht. Die Gemeinden bestimmen ihr Publika-

tionsorgan.

2 Die Gemeinden veröffentlichen ihr Recht zudem in einer syste-

matisch aufgebauten Rechtssammlung.

3 Der Regierungsrat regelt die Publikation mit elektronischen Mit-

teln in einer Verordnung.

Schweigepflicht

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Court Decisions Applying This Provision (1)

ZH_VG_001_-VB-2022-00614_2023-05-11 · zh (§ 7 Abs. 1 GG)
Building Permit Invalid Due to Unofficial Directive
n Organ zuweist, ist nach § 48 Abs. 3 GG grundsätzlich der Gemeindevorstand für alle Angelegenheiten zuständig (E. 4.2.1). Gemäss § 7 Abs. 1 GG werden Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse veröffentlicht. Die Gemeinden bestimmen ihr Publikationsorgan