Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 67

Die Gemeinde kann zum Zweck der Ausgliederung

a. eine juristische Person des Privatrechts errichten,

131.1

b. sich an einer bestehenden juristischen Person des Privatrechts

beteiligen,

c. eine oder mehrere Aufgaben einer bestehenden juristischen Per-

son des Privatrechts übertragen.

b. juristische

Personen

des Privatrechts

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Court Decisions Applying This Provision (5)

ZH_BRK_001_BRKE-IV-Nr--0067-200_2001-07-05 · zh (§ 67 GG)
Building Permit Annulled Due to Unauthorized Issuance by Municipal President
äre. Eine Zuständigkeit der Präsi- dentin des Gemeinderates X zum Erlass der streitigen Baubewilligung lässt sich somit nicht aus § 67 GG ableiten. b) Die angefochtene Verfügung vom 29. Januar 2001 ist unzuständigerweise von der Präsidentin des Gemeinderates e
ZH_OG_001_NA110036_2011-08-16 · zh (§ 67 GG)
Guardianship Authority Jurisdiction Over Release from Protective Custody
ert ganz weniger Tage einen Entscheid zu fällen. Für diese Fälle sieht das kantonale Recht die Zuständigkeit des Präsidenten vor (§ 67 GG; anders als offenbar nach dem in BGE 134 III 289 analysierten Recht des Kantons Schwyz ist die nachträgliche Genehmigung entgegen
ZH_OG_001_NX030063_2004-01-06 · zh (§ 67 GG)
Guardianship Authority Appeal Inadmissible in Minor Estate Division Conflict
sident der Vormundschaftsbehörde kann nur unter den Vorausset- zungen von § 5 VRG (dringende Fälle vorsorglicher Massnahmen) oder § 67 GG (formelle Verfügungen oder Verfügungen, die zwar materieller Natur, aber von ge- ringer Bedeutung oder dringlich sind) selbständi
NA110036 · zh (§ 67 GG)
Guardianship Authority President Jurisdiction in Therapeutic Placement Release
ert ganz weniger Tage einen Entscheid zu fällen. Für diese Fälle sieht das kantonale Recht die Zuständigkeit des Präsidenten vor (§ 67 GG; anders als offenbar nach dem in BGE 134 III 289 analysierten Recht des Kantons Schwyz ist die nachträgliche Genehmigung entgegen
NX030063 · zh (§ 67 GG)
Beistand Appointment in Minor Inheritance Dispute with Parental Conflict of Interest
sident der Vormundschaftsbehörde kann nur unter den Vorausset- zungen von § 5 VRG (dringende Fälle vorsorglicher Massnahmen) oder § 67 GG (formelle Verfügungen oder Verfügungen, die zwar materieller Natur, aber von ge- ringer Bedeutung oder dringlich sind) selbständi