Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 35

1 Eine überwiesene Motion verpflichtet den Gemeindevor-

stand, eine Vorlage zu einem Gegenstand auszuarbeiten, der in die

Zuständigkeit des Parlaments fällt.

2 Ein überwiesenes Postulat verpflichtet den Gemeindevorstand zu

prüfen, ob eine Vorlage auszuarbeiten oder eine Massnahme zu treffen

ist.

3 Eine vorläufig unterstützte parlamentarische Initiative verpflich-

tet das Parlament, eine Vorlage zu einem Gegenstand auszuarbeiten,

der in die Zuständigkeit des Parlaments fällt.

4 Eine unterstützte Interpellation verpflichtet den Gemeindevor-

stand, über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Inte-

resse Auskunft zu geben.

5 Die Anfrage verpflichtet den Gemeindevorstand, über Angelegen-

heiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Auskunft zu geben.

Eine Diskussion im Parlament findet nicht statt.

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