131.1
GGLC
CH-ZH
Art. 3 : Gemeindegesetz (GG)
Art. 3
1 Das Kantonsgebiet gliedert sich in politische Gemeinden. Gliederung und
Schulgemeinden umfassen das Gebiet einer oder mehrerer politischer Organisation
Gemeinden.
2 Politische Gemeinden organisieren sich als Versammlungsgemein-
den oder als Parlamentsgemeinden. ...4
3 Schulgemeinden organisieren sich als Versammlungsgemeinden.
4 Parlamentsgemeinden können das Gemeindegebiet in Kreise mit
eigenen Behörden aufteilen, sofern das kantonale Recht dies vorsieht.
Court Decisions Applying This Provision (2)
ZH_OG_001_LB110077_2012-03-20 · zh (Art. 3 Abs. 1 GG)
East German Successor Agency v. Private Bank Regarding Party Law Asset Withdrawals
wischen der Klägerin und Steindling nach deutschem Recht, namentlich § 20b PartG DDR sowie unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) für rechtswidrig und vertritt den Standpunkt, die zurückerlangten EUR 106 Mio.
LB110077 · zh (Art. 3 Abs. 1 GG)
Zurich High Court Orders Bank to Repay Disguised East German Party Assets
wischen der Klägerin und Steindling nach deutschem Recht, namentlich § 20b PartG DDR sowie unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) für rechtswidrig und vertritt den Standpunkt, die zurückerlangten EUR 106 Mio.