Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 143

1 Die Prüfstelle prüft, ob die Buchführung und die Rech- Inhalt und

nungslegung den rechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Gegenstand

betreffenden Gemeinde entsprechen. der Prüfung

2 Gegenstand der Prüfung bilden insbesondere die Jahresrechnung,

die Buchführung ausgewählter Verwaltungsbereiche und der Geld-

verkehr.

3 Die Prüfung erfolgt jährlich. Die Buchführung der einzelnen Ver-

waltungsbereiche wird nach ihrer Wichtigkeit abwechselnd einer ver-

tieften Prüfung unterzogen.

4 Die Prüfung erfolgt nach allgemein anerkannten Revisionsgrund-

sätzen. Der Regierungsrat bestimmt die anwendbaren Normen in einer

Verordnung.

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